Der Antrag
Für die Feststellung einer Schwerbehinderung (Erstfeststellung oder Verschlimmerung) gelten die Vorschriften des SGB IX. Die Kolleginnen und Kollegen in der Fachabteilung nehmen Erst- und Änderungsanträge entgegen, helfen beim Ausfüllen der Formulare und beantworten alle Fragen rund um das Thema Schwerbehindertenausweis.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, das Antragsformular (Vordruck für Erst- und Änderungsantrag ist identisch) zu erhalten:
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein, ab dem 10. Lebensjahr fügen Sie bitte ein aktuelles Lichtbild bei. Bei ausländischen Bürgern ist zudem ein gültiger Aufenthaltstitel nachzuweisen.
Nachdem der Antrag mit den erforderlichen Angaben beim Bürgeramt Pelkum, Sachgebiet Schwerbehindertenrecht eingegangen ist, wird durch die Sachbearbeiter/innen geprüft.
Sie sind gem. § 60 SGB I verpflichtet, die Feststellungsbehörde (hier: Stadt Hamm, Bürgeramt Pelkum, Sachgebiet Schwerbehindertenrecht) über jede wesentliche Änderung Ihrer gesundheitlichen Situation zu informieren.
Ein Nachuntersuchungsverfahren (NU-Verfahren) ist erforderlich, wenn der ärztliche Berater bei der Feststellung nach dem SGB IX einen Termin zur Überprüfung des Gesundheitszustandes angesetzt hat.
Kontakt
Abteilung Schwerbehindertenrecht
Kamener Straße
177
59077
Hamm
E-Mail-Adresse
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