Der Antrag

Für die Feststellung einer Schwerbehinderung (Erstfeststellung oder Verschlimmerung) gelten die Vorschriften des SGB IX. Die Kolleginnen und Kollegen in der Fachabteilung nehmen Erst- und Änderungsanträge entgegen, helfen beim Ausfüllen der Formulare und beantworten alle Fragen rund um das Thema Schwerbehindertenausweis.

Sie haben mehrere Möglichkeiten, das Antragsformular (Vordruck für Erst- und Änderungsantrag ist identisch) zu erhalten:

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Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein, ab dem 10. Lebensjahr fügen Sie bitte ein aktuelles Lichtbild bei. Bei ausländischen Bürgern ist zudem ein gültiger Aufenthaltstitel nachzuweisen.

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Nachdem der Antrag mit den erforderlichen Angaben beim Bürgeramt Pelkum, Sachgebiet Schwerbehindertenrecht eingegangen ist, wird durch die Sachbearbeiter/innen geprüft.

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Sie sind gem. § 60 SGB I verpflichtet, die Feststellungsbehörde (hier: Stadt Hamm, Bürgeramt Pelkum, Sachgebiet Schwerbehindertenrecht) über jede wesentliche Änderung Ihrer gesundheitlichen Situation zu informieren.

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Ein Nachuntersuchungsverfahren (NU-Verfahren) ist erforderlich, wenn der ärztliche Berater bei der Feststellung nach dem SGB IX einen Termin zur Überprüfung des Gesundheitszustandes angesetzt hat.

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Kontakt

Abteilung Schwerbehindertenrecht

Kamener Straße 177
59077 Hamm
Fon: 02381 17-9494
Fax: 02381 17-109494
E-Mail-Adresse
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