Kleinkläranlagen
In den Außenbereichen der Stadt Hamm, in denen für bebaute Grundstücke kein städtischer Abwasserkanal vorhanden ist oder gebaut werden kann, müssen zur schadlosen Beseitigung des anfallenden häuslichen Abwassers von den Grundstückeigentümern Kleinkläranlagen betrieben werden.
In Kleinkläranlagen (KKA) wird das häusliche Abwasser so gereinigt, dass es anschließend einem Bachlauf oder dem Untergrund (per Versickerung) zugeführt werden kann. Für die Errichtung und den Betrieb einer KKA benötigt der Grundstückseigentümer eine wasserrechtliche Erlaubnis, in der Bau und Betrieb der Kleinkläranlage festgelegt sind.
Für die Einleitung des gereinigten häuslichen Abwassers in ein Gewässer ist eine Genehmigung erforderlich.
Downloads
- Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von behandeltem Schmutzwasser (PDF, 518 KB)
- Formular zur Erstellung einer Unternehmerbescheinigung über die Errichtung und Änderung von Abwasseranlagen (PDF, 605 KB)
- Liste von Unternehmen für Planung, Einbau und Wartung von Kleinkläranlagen (PDF, 179 KB)
- Informationsflyer "Kleinkläranlagen im Hammer Außenbereich" (PDF, 124 KB)
Kontakt
Frau Brangenberg
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
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Herr Köckler
Gustav-Heinemann-Straße
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Hamm
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