Sie haben Mietrückstände aber noch keine Kündigung erhalten?

Setzen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrem Vermieter in Verbindung und versuchen Sie eine Lösung zu finden. Vielleicht können Sie eine Ratenzahlung vereinbaren, um so die Rückstände zu begleichen. Wenn Sie dabei Beratung oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an uns!

Ihnen ist der Kündigungsgrund unklar?

Wenn Sie nicht nachvollziehen können aus welchem Grund Ihr Vermieter die Kündigung ausgesprochen hat, dann sollten Sie sich bei einem Rechtsanwalt oder dem Mieterverein (Tel.: 02381 20056) beraten lassen.

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Mietvertrag
  • Ausweispapiere
  • Einkommensnachweise 
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Schreiben des Vermieters (z. B. Mahnung/Kündigung)
  • Schreiben des Gerichts (falls schon erhalten)
  • Schreiben der Rechtsanwälte (falls vorhanden)

Kontakt

Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe

Herr Puzicha

Dortmunder Straße 145
59067 Hamm
Fon: 02381 17-8064
Fax: 02381 17-108064

5.2 (Wohnungsnotfallhilfe, 1. Obergeschoss)

Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe

Herr Göbel

Dortmunder Straße 145
59067 Hamm
Fon: 02381 17-8060
Fax: 02381 17-108060
E-Mail-Adresse

5.1 (Wohnungsnotfallhilfe, 1. Obergeschoss)

Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe

Frau Gärtner

Dortmunder Straße 145
59067 Hamm
Fon: 02381 17-8162
Fax: 02381 17-108162
E-Mail-Adresse

5.2 (Wohnungsnotfallhilfe, 1. Obergeschoss)