Sie haben Mietrückstände aber noch keine Kündigung erhalten?
Setzen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrem Vermieter in Verbindung und versuchen Sie eine Lösung zu finden. Vielleicht können Sie eine Ratenzahlung vereinbaren, um so die Rückstände zu begleichen. Wenn Sie dabei Beratung oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an uns!
Ihnen ist der Kündigungsgrund unklar?
Wenn Sie nicht nachvollziehen können aus welchem Grund Ihr Vermieter die Kündigung ausgesprochen hat, dann sollten Sie sich bei einem Rechtsanwalt oder dem Mieterverein (Tel.: 02381 20056) beraten lassen.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Mietvertrag
- Ausweispapiere
- Einkommensnachweise
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Schreiben des Vermieters (z. B. Mahnung/Kündigung)
- Schreiben des Gerichts (falls schon erhalten)
- Schreiben der Rechtsanwälte (falls vorhanden)
Kontakt
Herr Puzicha
Dortmunder Straße
145
59067
Hamm
Herr Göbel
Dortmunder Straße
145
59067
Hamm
E-Mail-Adresse
Frau Gärtner
Dortmunder Straße
145
59067
Hamm
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