Die Bezirksvertretungen
Die Stadt Hamm ist in sieben Stadtbezirke gegliedert. Bei der Kommunalwahl wählt die Bürgerschaft auf gesondertem Stimmzettel auf fünf Jahre ihre Bezirksvertretungen mit je 19 Mitgliedern. Aus ihrer Mitte wählt die einzelne Bezirksvertretung die Bezirksvorsteherin oder den Bezirksvorsteher. Diese/r führt den Vorsitz und repräsentiert den Stadtbezirk nach außen.
Die parteiliche Zusammensetzung der Bezirksvertretungen muss keineswegs ein Spiegelbild des Rates sein. Von Heessen bis Rhynern, von Herringen bis Uentrop werden die unterschiedlichen Strukturen der in den einzelnen Bezirken zusammengefassten Stadtteile deutlich.
Die Bezirksvertretungen verfügen in örtlichen Angelegenheiten über wichtige Entscheidungs- und Anhörungsrechte, die ihnen die Gemeindeordnung und zusätzlich der Rat der Stadt zugewiesen haben. So sind die Bezirksvertretungen zum Beispiel zuständig für die Entscheidung über Neu-, Um- und Ausbau von Straßen, Eintragungen in die Denkmalliste, Einrichtung/Auflösung von Wochenmärkten, Wohnumfeldverbesserung und Verkehrsberuhigung und die Benennung von Straßen.
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Amt für Bezirksangelegenheiten
Theodor-Heuss-Platz
16
59065
Hamm
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