Aufgaben und Ziele
Die Konzernsteuerung verfolgt das Ziel der Steuerung der städtischen Beteiligungen und Eigenbetriebe und übernimmt folgende Aufgaben:
Beteiligungsmanagement
Das Beteiligungsmanagement gliedert sich in nachfolgenden Bereiche:
- Beteiligungsverwaltung
- Übersicht Beteiligungsverhältnisse
- Gründung von Unternehmen
- Gremienbesetzungen
- Einhaltung gesetzliche Grundlagen
- Haushaltsangelegenheiten
- Terminüberwachung
Beteiligungscontrolling
Zeitnahe Aufbereitung steuerungsrelevanter Daten, Implementierung eines Frühwarnsystems, laufende Liquiditätskontrolle, Wirtschaftsplananalyse, Jahresabschlussanalyse, Berichtswesen (Quartalsberichte etc.)
Mandatsbetreuung
Unterstützung der Mandatsträger, Aufbereitung der Unterlagen, Beschlusskontrolle, Kommentierung der Gremienunterlagen, Aufbereitung der Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne
Beteiligungspolitik
Laufende Überprüfung des städt. Beteiligungsportfolios, Unterstützung des Stadtkämmerers bzgl. strategischer Fragestellungen der Beteiligungen, Gründung von Unternehmen, Analyse Unternehmensdaten
Gesamtabschluss
Zum Stichtag 31.12.2010 musste die Verwaltung erstmals einen Gesamtabschluss erstellen, der einen vollständigen Überblick über die tatsächliche Vermögens- Schuldens- Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt Hamm ermöglicht. Die Konzernsteuerung ist verantwortlich für die Erstellung des Gesamtabschlusses.
Stadt als Steuerschuldnerin
In einigen Bereichen ist die Stadt Hamm steuerpflichtig. Die Konzernsteuerung berät daher die Betriebe gewerblicher Art und die gesamte Verwaltung in steuerlichen Fragen. Zu den Aufgaben gehören zudem:
- Steuererklärungen
- Behandlung steuerlicher Fragestellungen für die gesamte Verwaltung
- Spenden und Sponsoring
- Steuerliche Betreuung und Beratung der Betriebe gewerblicher Art
- Steuerliche Optimierung des Beteiligungsportfolios