Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept Hamm/Regionales Einzelhandelskonzept
Der Einzelhandel ist ein fester Bestandteil der Stadt Hamm und zur Versorgung der Bürger und Bürgerinnen erforderlich. Die Einzelhandelslandschaft ist dabei einem ständigen Wandel unterzogen.
Die Stadtentwicklung ist mit Standortfragen und Entwicklungsperspektiven von Handelsbetrieben befasst. Von großer Bedeutung ist dabei neben der besonderen Funktion der City als Versorgungsschwerpunkt die Entwicklung der Stadtteilzentren, insbesondere zur Sicherung der Nahversorgung. Städtebauliche Grundlage für die Entwicklung des Handels ist das Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept Hamm.
Ziele des kommunalen Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes sind:
- die Attraktivität des Stadtzentrums und der Stadtteilzentren zu steigern
- die Nahversorgungsfunktion der einzelnen Stadtteile vor allem im Bereich der Lebensmittel zu sichern
- die Ansiedlung zentrenverträglicher Einzelhandelsgroßbetriebe im Hinblick auf eine städtebauliche Entwicklung zu steuern
Zur Schaffung eines übergreifenden Konzeptes zur Regelung der Einzelhandelsentwicklung haben sich im östlichen Ruhrgebiet und den benachbarten Bereichen 24 Städte und Gemeinden, der Einzelhandelsverband, 5 Industrie- und Handelskammern, 3 Kreise und 2 Bezirksregierungen zusammengefunden und gemeinsam mit einem Gutachter ein übergreifendes Konzept, das „Regionales Einzelhandelskonzept Östliches Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“ (REHK) zur Regelung der Einzelhandelsentwicklung erarbeitet. Das REHK liegt in der Fassung der 2. Fortschreibung vor.
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