Kommunale Konferenz Alter und Pflege

Aufgaben und Ziele der Kommunalen Konferenz  Alter und Pflege in der Stadt Hamm sind die Mitwirkung bei der Sicherung und qualitativen Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur einschließlich der notwendigen komplementären Hilfen.

Die Stadt Hamm richtet als Fortführung der Pflegekonferenz aufgrund des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Landespflegerechts und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und Ihre Angehörige (GEPA  NW) in der Fassung vom 02.10.2014 (GV. NRW. Nr. 29 S. 619 - 654) die Kommunale  Konferenz  Alter und Pflege in der Stadt Hamm ein.

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Ein Mann spricht auf einer Konferenz vor vielen Zuhörern
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In der Kommunalen  Konferenz  Alter und Pflege kommen Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Einrichtungen, Organisationen und Institutionen zusammen, die in Hamm bei der altengerechten und pflegerischen Versorgung mitwirken, sowie die genannten Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen. Den Vorsitz hat Frau Dr. Obszerninks, Dezernentin des Dezernats IV (Bildung, Familie, Jugend und Soziales).

Mitglieder der Kommunalen Konferenz nach § 8 APG NRW sind insbesondere:

  • die jeweils einrichtende Kommune
  • in Kreisen die kreisangehörigen Gemeinden, die es wünschen,
  • die Ombudspersonen nach § 16 des Wohn- und Teilhabegesetzes vom 2. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 625), sowie Vertreterinnen oder Vertreter
  • der vor Ort tätigen ambulanten und stationären Wohn- und Pflegeeinrichtungen bzw. -dienste,
  • der entsprechenden Interessenvertretungen zur Mitwirkung und Mitbestimmung in den Pflegeeinrichtungen (Beiräte, Vertretungsgremien, Vertrauenspersonen),
  • der Trägerinnen und Träger der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung,
  • des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung,
  • der kommunalen Seniorenvertretung,
  • der kommunalen Integrationsräte und
  • der örtlichen Selbsthilfegruppen und Interessenvertretungen von pflegebedürftigen Menschen, Menschen mit Behinderungen, chronisch kranken Menschen, Angehörigen und Alten-Wohngemeinschaften sowie
  • der örtlichen Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege

   

Die Kommunale  Konferenz  Alter und Pflege greift aktuelle Themen und Entwicklungen in der Stadt Hamm auf. Dabei steht die Sicherung und qualitative Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur einschließlich der notwendigen komplementären Hilfen im Mittelpunkt. Dazu gehören zum Beispiel

  • kommunale Pflegeplanung
  • Ausbau und  Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur durch die Entwicklung von Pflegestandards und qualitätssichernde Maßnahmen
  • Abstimmungen in Fragen der Überschneidung zwischen gesundheitlicher, sozialer und pflegerischer Versorgung und Hinwirkung auf eine koordinierte Aufgabenwahrnehmung
  • Mitwirkung beim Aufbau integrierter Unterstützungs-, Entlastungs- und Vernetzungsstrukturen für Betroffene und pflegende Angehörige
  • Mitwirkung an der Schaffung von altengerechten Quartiersstrukturen  

Zur Beratung und Bearbeitung ständiger und einmaliger Aufgaben kann die Kommunale  Konferenz  Alter und Pflege entsprechende Arbeitsgruppen einrichten, in denen die mit der Fragestellung befassten Fachleute zusammenkommen. Die jeweiligen Arbeitsgruppen organisieren sich selbst und tragen die Ergebnisse in der Kommunalen Konferenz  Alter und Pflege vor.

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