Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes
Das Rechnungsprüfungsamt unterstützt den Rat der Stadt Hamm bei der Kontrolle der Verwaltung. Die grundsätzlichen Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes ergeben sich aus § 104 Abs. 1 und Abs. 2 GO. Darüber hinaus kann der Rat der Stadt Hamm gemäß § 103 Abs. 3 GO der örtlichen Rechnungsprüfung weitere Aufgaben übertragen
Im Wesentlichen ist das Rechnungsprüfungsamt für die folgenden Aufgabenbereiche zuständig:
- Prüfung des Jahresabschlusses
- Prüfung des Gesamtabschlusses
- Prüfung des Sondervermögens
- Betätigungsprüfungen
- Beratung und gutachterliche Stellungnahmen
Im Zuge der Reformprozesse in der Verwaltung nimmt die Beratung durch das Rechnungsprüfungsamt eine bedeutende Rolle ein. In diesem Prozess zeigt sich der Prüfer als Veränderer, indem er Veränderungen initiiert und konkrete Vereinbarungen trifft, Veränderungen begleitet und bewertet. - Qualitätssichernde Begleitung von Projekten
- Prüfung von Prozessen
Hierzu gehören insbesondere System- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen - Korruptionsprävention (einschließlich der Prüfung von internen Kontrollsystemen (IKS) bei der Leistungserstellung)
- Prüfung der Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems
- Technische und wirtschaftliche Prüfung von Plänen und Kostenberechnungen
- Prüfung von IT-Prozessen
- Prüfung von Vergaben, Verträgen und Zuwendungen
- Prüfung von Bauausführungen und –abrechnungen
- Prüfung von Lieferungen und (Dienst-)Leistungen
- Laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung
- Kassenprüfungen
- Prüfaufträge des Rates
- Prüfaufträge des Oberbürgermeisters
- Laufende Berichterstattung im Rechnungsprüfungsausschuss
Im Zuge eines risikoorientierten Prüfungsansatzes sowie im Interesse der Bürgerinnen und Bürger erstreckt sich die Prüfung neben der Rechtmäßigkeitsprüfung auf eine sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Haushaltsmittel, so dass die Prozesse des Verwaltungshandelns effektiv und effizient gestaltet werden und daraus ein möglichst großer Nutzen für alle Beteiligten erwächst.
Im Hinblick auf eine wirksame Korruptionsprävention ist die Prüfung der Funktionsfähigkeit des Internen Kontrollsystems (IKS) wesentliche Grundlage. Dazu werden Verfahrensabläufe der Fachbereiche zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten geprüft. Bereits bei der Prüfplanung erfolgt eine Risikoanalyse, d. h. eine Risikobeurteilung der Verwaltungstätigkeit sowie des rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeldes als Grundlage zur Festlegung von Wesentlichkeiten und zur Beurteilung des Internen Kontrollsystems.
Die sich anschließende Systemprüfung der Kontrollaktivitäten innerhalb des Internen Kontrollsystems dient zur Einschätzung des Prüfungsrisikos in den einzelnen Prüffeldern. Gleichzeitig wird der Umfang der notwendigen Einzelfallprüfungen festgelegt.
Ziel der Rechnungsprüfung ist es, mit einer prozessorientierten Prüfung Strukturen und Abläufe innerhalb der Verwaltung zu optimieren. Damit rückt die begleitende Prüfung mit Beratungstätigkeiten in den Vordergrund. Sie hat den Vorteil, dass Feststellungen und Empfehlungen bereits im laufenden Verfahren eingebracht und umgesetzt werden können.
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Herr Rüther
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