Sie haben die Räumungsklage vom Amtsgericht erhalten?
Ab dem Tag, an dem Sie die Räumungsklage erhalten, haben Sie 2 Monate Zeit die Mietrückstände zu zahlen um so die Räumung zu verhindern.
Unter bestimmte Umständen können ihre Mietrückstände übernommen werden, auch wenn Sie keine SGB-Leistungen beziehen. Nehmen Sie deswegen mit uns Kontakt auf, wir können Sie beraten.
Sollte das Gericht Sie um Stellungnahme bitten, kommen Sie der Aufforderung unbedingt nach und erscheinen sie zu ggf. festgesetzten Verhandlungsterminen. Beantragen Sie dort eine Räumungsfrist, falls die Klage wirksam ist und Sie noch keine andere Wohnung haben.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Mietvertrag
- Ausweispapiere
- Einkommensnachweise
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Schreiben des Vermieters (z. B. Mahnung/Kündigung)
- Schreiben des Gerichts (falls schon erhalten)
- Schreiben der Rechtsanwälte (falls vorhanden)
Kontakt
Herr Puzicha
Dortmunder Straße
145
59067
Hamm
Herr Göbel
Dortmunder Straße
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Hamm
E-Mail-Adresse
Frau Gärtner
Dortmunder Straße
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Hamm
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