Straßenbeleuchtung

Aufgaben der Straßenbeleuchtung
Die Straßenbeleuchtung dient neben der Orientierung bei Dunkelheit auch der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Unterstützung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Gestaltung mit Licht steigert die Attraktivität öffentlicher Bereiche. Anstrahlungen oder Illuminationen gehören allerdings nicht zur Straßenbeleuchtung.

Nähere Informationen dazu finden Sie unter Hamm ans Wasser, Brücken & Licht (s.Link).Bei der Beleuchtung des öffentlichen Straßenraums spielen funktionale und gestalterische Aspekte eine Rolle. Zurzeit gibt es in Hamm ca. 21.000 Leuchten, dabei wechseln sich hocheffiziente Leuchten für Verkehrsstraßen mit designorientierten Leuchten in repräsentativen Bereichen ab.

Zuständigkeit
Die Stadtwerke Hamm betreiben und unterhalten im Auftrag der Stadt Hamm alle Einrichtungen, die zur öffentlichen Straßenbeleuchtung gehören.

Störungsmeldungen
Wenn Sie Störungen oder Schäden an der Straßenbeleuchtung feststellen, wenden Sie sich bitte direkt an den rund um die Uhr besetzten Störungsdienst der Stadtwerke Hamm GmbH über das u. a. Online-Formular oder unter

stoerung.beleuchtung@stadtwerke-hamm.de
Telefon 02381 274-2555
Fax 02381 274-7580

Kontakt

Sachgebiet Verkehrstechnik/-lenkung, Straßenverkehrsbehörde

Herr Prange

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4633
Fax: 02381 17-104633