Nachpflanzung von Bäumen und Grün in den Bezirken
Im Jahresverlauf müssen z. B.:
- ehemalige und nun freie Baumstandorte oder neu geschaffene Baumstandorte bepflanzt und
- ausgefallene Anpflanzungen, Beete, Hecken und Sträucher, oder Teile davon nachgepflanzt werden
Nachpflanzungen erfolgen in der Regel in den günstigen Pflanzperioden des Jahres.
Bei weiteren Fragen, Anregungen oder Beschwerden zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die unten genannten MitarbeiterInnen des Tiefbau- und Grünflächenamtes der Stadt Hamm
Kontakt
Herr Louis
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
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