Nachpflanzung von Bäumen und Grün in den Bezirken

Im Jahresverlauf müssen z. B.:

  • ehemalige und nun freie Baumstandorte oder neu geschaffene Baumstandorte bepflanzt und
     
  • ausgefallene Anpflanzungen, Beete, Hecken und Sträucher, oder Teile davon nachgepflanzt werden

Nachpflanzungen erfolgen in der Regel in den günstigen Pflanzperioden des Jahres.

Bei weiteren Fragen, Anregungen oder Beschwerden zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die unten genannten MitarbeiterInnen des Tiefbau- und Grünflächenamtes der Stadt Hamm

Kontakt

Tiefbau- u. Grünflächenamt

Herr Louis

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4731
Fax: 02381 17-104731
E-Mail-Adresse

A1.010 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)