Industrie- und Gewerbeflächenentwicklung

Genauso wie Flächen für die Wohnnutzung und die Infrastruktur in den Städten und Gemeinden benötigt werden, so sind die Kommunen auf die Ausweisung von Industrie- und Gewerbeflächen angewiesen. Sie sind Voraussetzung für die Ansiedlung und Erweiterung von Betrieben und auch die Schaffung von Arbeitsplätzen.

In der Stadt Hamm sind seit vielen Jahren Gewerbeflächen auf vorgenutzten Brachflächen, entwickelt worden. Damit konnte die Inanspruchnahme bislang unbebauter Flächen erheblich eingeschränkt werden. Zusätzlich müssen für die Neuansiedlung, für Umsiedlungen und die Erweiterung von Gewerbebetrieben auch neue Industrie- und Gewerbegebiete entwickelt werden.

Das  Stadtplanungsamt ist hierfür auf überörtlicher Ebene an dem Prozess der Landes- und Regionalplanung beteiligt. So werden auf der Ebene der Regionalplanung die gewerblichen Flächen als Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB-Flächen) dargestellt. Im Einzelnen sind die entsprechenden Flächenbedarfszahlen zu ermitteln und es sind die Vorschläge der Regionalplanung (Regionalverband Ruhr – RVR) für eine konkrete Flächenausweisung der GIB-Flächen zu erörtern.

Auf örtlicher und gesamtstädtischer  Ebene wird mit der Darstellung von gewerblichen Flächen im Flächennutzungsplan deren planerische Sicherung vorgenommen. Mit der Aufstellung von rechtsverbindlichen Bebauungsplänen erfolgt dann in einem letzten Schritt die konkrete Vorbereitung der baulichen Nutzung für Betriebe.

Das Stadtplanungsamt ist bei der Aufstellung der Landes- und Regionalpläne bei allen Verfahren beteiligt und ist als Träger der Flächennutzungsplanung und der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne) für die konkrete Ausweisung von Industrie- und Gewerbeflächen zuständig.

Aussagen zur Situation der Industrie- und Gewerbeflächen und zu den Flächen für die künftige gewerbliche Entwicklung der Stadt enthält der geltende Flächennutzungsplan.

Kontakt

Gesamtstädtische Planung und Stadtteilentwicklung

Frau Mentz

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