Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG
Am 24. Oktober 2015 trat das neue "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-, und Elektronikgeräten", kurz: Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft. Das Gesetz soll die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich vereinfachen. Mit dem Gesetz werden europarechtliche Vorgaben in nationales Recht umgesetzt.
Im Mittelpunkt der Gesetzesnovelle stehen dabei die neuen Rücknahmepflichten beim Handel und Onlinehandel. Für Händler mit einer Verkaufsfläche (bzw. Lagerfläche beim Versandhandel) von mehr als 400 Quadratmetern gilt künftig die Verpflichtung, ein Altgerät unentgeltlich zurückzunehmen, wenn der Endnutzer gleichtzeitig ein vergleichbares Neugerät erwirbt (sog. 1:1 - Rücknahme). Auch unabhängig von einem Neukauf sind diese Unternehmen verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen, wenn diese eine äußere Abmessung von max. 25 cm haben. Diese Verpflichtung gilt für die Rücknahme in handelsüblichen Mengen (sog. 0:1 - Rücknahme). Auf die von der Rücknahmeverpflichtung betroffenen Einzel- und Onlinehändler kommen zudem neue Verpflichtungen zu Anzeige eingerichteter Rücknahmestellen sowie zur Meldung zurückgenommener Altgeräte zu. Für die Umsetzung gewährt ihnen das Gesetz eine neunmonatige Übergangsfrist. Auch die bisher schon bstehenenden Rücknahmeregelungen für die öffentlich-rechtlichen Annahmestellen wurden überarbeitet und zum Teil erweitert.
Darüber hinaus enthält das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz Regelungen, mi dnen illegale Exporte von Elektroaltgeräten, insbesondere in Entwicklungsländer, nachhaltig verhindert werden sollen.
Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz werden europäische Vorgaben in nationales Recht umgesetz. Dabei wird auf den in Deutschland eingeführten Sammelstrukturen aufgebaut, die sehr effizient sind: Mit 7,6 Kilogramm pro Einwohner und Jahr wurden 2013 in Deutschland fast doppelt so viele Altgeräte getrennt gesammelt wie von der EU vorgegeben. Auch der durchschnittliche Anteil an recycelten und verwerteten Altgeräten liegt deutlich über den europäischen Vorgaben.
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