Anlagen in, an, über und unter Gewässern
Bauliche Anlagen (Gebäude, Brücken, Stege etc.), Leitungen und Fähren gelten als Anlagen in, an, über und unter Gewässern, die vor der Errichtung genehmigt werden müssen. Dafür ist ein Antrag zur wasserrechtlichen Genehmigung erforderlich.
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