Modernisierungsförderung

Rund drei Viertel aller Wohngebäude in Nordrhein-Westfalen sind 40 Jahre und älter. Um aktuellen Wohnbedürfnissen zu entsprechen, müssen sie modernisiert und an zeitgemäße Standards angepasst werden. Dafür hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit der Richtlinie zur Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (RL Mod NRW) ein attraktives Förderangebot geschaffen. Mit der Modernisierungsförderung können Sie Mietwohnungsbestände genauso wie Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung bestens für die Zukunft aufstellen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Eine sog. Chancenprüfung wird ausdrücklich empfohlen, um die vielfältigen Voraussetzungen vor einer Antragsstellung bereits im Vorfeld zu prüfen. Zur Beratung und für eine eventuelle Terminvereinbarung zur Abgabe von Unterlagen wenden Sie sich bitte an die im Weiteren genannten Anprechpartner.

Kontakt

Stadtplanungsamt

Herr Berger

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-8021
Fax: 02381 17-2962
E-Mail-Adresse

A1.035 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)