Kommunales Integrationskonzept
Sechs strategische Ziele, 18 Handlungsfelder und 48 Maßnahmen und Projekte gehen aus dem Kommunalen Integrationskonzept der Stadt Hamm 2018 ff. hervor. Eine detaillierte Beschreibung der Einzelmaßnahmen sowie eine Schilderung der Ausgangslage, eine Darstellung der Herausforderungen und Chancen sowie der Erfolge des bisherigen Integrationsmanagements, eine Erläuterung der Handlungsstrategie und der Weiterentwicklung des Integrationsmanagements sind dem Kommunalen Integrationskonzept zu entnehmen.
Die Stadt Hamm hat eine lange Migrationsgeschichte und –entwicklung. Zudem wird erwartet, dass Zuwanderung auch aktuell und zukünftig ein bedeutendes und weitreichendes Thema sein wird. So leben in Hamm derzeit etwa 180.000 Menschen. Hiervon beläuft sich die Zahl der Geflüchteten auf ca. 2200, die Zahl der Ausländer liegt bei etwa 27.000 Menschen und etwa 60.000 Bürgerinnen und Bürger haben einen Migrationshintergrund (vgl. S. 5 des Integrationskonzeptes 2018ff.).
Eine wesentliche Konsequenz von Zuwanderung ist, dass sich die (ohnehin in jeder Gesellschaft vorhandene) Vielfältigkeit weiter vergrößert. Kommunales Integrationsmanagement beschäftigt sich dabei einerseits mit der Frage, wie sich die erhöhte Vielfältigkeit produktiv für die gesellschaftliche Entwicklung in einer Stadt nutzen lässt. Gleichzeitig ergeben sich durch Zuwanderung aber ebenso soziale, politische und finanzielle Herausforderungen. Kommunales Integrationsmanagement ist demnach andererseits auch mit der Frage konfrontiert, wie diese Herausforderungen bewältigt werden können.
Im Hinblick auf diese Fragen stellt das Kommunale Integrationskonzept der Stadt Hamm 2018 ff. einen wesentlichen Baustein im Rahmen des Integrationsmanagements dar. Dabei verlängert es den roten Faden der kommunalen Integrationsbemühungen und knüpft an seine erfolgreichen Vorläufer an.
Ein besonderes Merkmal des Kommunalen Integrationskonzeptes der Stadt Hamm stellt die Auffassung dar, dass Integration in den Regelsystemen erfolgen soll und nur in Ausnahmefällen in migrantenspezifischen Systemen. An dieser Stelle darf betont werden, dass die Regelsysteme bereits in hohem Maße auf die Herausforderungen reagiert haben und Integration in den meisten Fällen mühelos, selbstverständlich und häufig nachbarschaftlich gelingt. Diese Beobachtung wirft jedoch auch die Frage auf, wie Integration in den anderen Fällen unterstützt werden kann. Auf der Grundlage einer umfassenden Darstellung der Ausgangslagen werden daher 18 Handlungsfelder herausgestellt, die sich zu sechs strategischen Zielen zuordnen lassen:
1. Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe
2. Förderung der Selbständigkeit
3. Verbesserung der Unterstützungsstrukturen
4. Förderung integrationsförderlicher Einstellungen und Haltungen
5. Weitere Professionalisierung der Systeme und Strukturen
6. Weiterentwicklung des Integrationsmanagements
Diese sechs Ziele und die 18 daraus ableitbaren Handlungsfelder, in denen der Grundsatz des Förderns und Forderns deutlich erkennbar wird, bilden den inhaltlichen Rahmen für die im Kontext des Integrationskonzeptes umgesetzten Maßnahmen. So lassen sich sämtliche der 48 umgesetzten Maßnahmen und Projekte einem oder mehreren Handlungsfeldern zuordnen und leisten auf diese Weise einen unmittelbaren Beitrag zur Erreichung der sechs strategischen Ziele. Diese Maßnahmen und Projekte werden in verschiedensten Verwaltungsbereichen und unter Beteiligung zahlreicher weiterer gesellschaftlicher Akteure gemeinsam umgesetzt. Dieses Vorgehen spiegelt die Auffassung wider, dass Integration eine gesamtgesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe ist.
Downloads
- Beschlussvorlage Sprachförderung 2003 (PDF, 233 KB)
- Integrationskonzept 2016 (PDF, 986 KB)
- Integrationskonzept 2018 ff. (PDF, 3.11 MB)
- Maßnahmen und Projekte nach Altersbereichen sortiert (PDF, 1.51 MB)
- Zahlen, Daten, Fakten zur Zuwanderung (PDF, 760 KB)