Gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz

Das Prostituiertenschutzgesetz

Das Prostituiertenschutzgesetz ist seit dem 01.07.2017 in Kraft. Wer eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben will, muss sich  vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich anmelden. In Hamm erfolgt dies beim Ordnungsamt (siehe unten).

Zur Anmeldung ist eine Bescheinigung über eine gesundheitliche Beratung notwendig. Diese Beratung findet im Gesundheitsamt statt
 

Inhaltliche Schwerpunkte gemäß § 10 ProstSchG sind:
 

  • Krankheitsverhütung (v. a. Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten)  
  • Empfängnisregelung · Schwangerschaft
  • Risiken des Alkohol- und Drogengebrauch

Das Angebot ist kostenlos.

Unsere Sprechzeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 02381 17-6476 oder 02381 17-6477

Hinweis

Eine Terminvereinbarung per E-Mail ist wegen des Datenschutzes nicht möglich.
Über die erfolgte gesundheitliche Beratung wird eine personalisierte Bescheinigung ausgestellt.
Diese kann auch auf den bei der Anmeldung angegebenen Aliasnamen ausgestellt werden.

Bitte bringen Sie zur Beratung ein gültiges Passdokument bzw. eine gültige Aliasbescheinigung und Ihren abgelaufenen Nachweis über die letzte durchgeführte gesundheitliche Beratung mit.

Kontakt

Verwaltung Gesundheitsamt

Frau Köhne

Heinrich-Reinköster-Straße 8
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6408
Fax: 02381 17-2983
E-Mail-Adresse