Gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz
Das Prostituiertenschutzgesetz
Das Prostituiertenschutzgesetz ist seit dem 01.07.2017 in Kraft. Wer eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben will, muss sich vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich anmelden. In Hamm erfolgt dies beim Ordnungsamt (siehe unten).
Zur Anmeldung ist eine Bescheinigung über eine gesundheitliche Beratung notwendig. Diese Beratung findet im Gesundheitsamt statt
Inhaltliche Schwerpunkte gemäß § 10 ProstSchG sind:
- Krankheitsverhütung (v. a. Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten)
- Empfängnisregelung · Schwangerschaft
- Risiken des Alkohol- und Drogengebrauch
Das Angebot ist kostenlos.
Unsere Sprechzeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 02381 17-6476 oder 02381 17-6477
Hinweis
Eine Terminvereinbarung per E-Mail ist wegen des Datenschutzes nicht möglich.
Über die erfolgte gesundheitliche Beratung wird eine personalisierte Bescheinigung ausgestellt.
Diese kann auch auf den bei der Anmeldung angegebenen Aliasnamen ausgestellt werden.
Bitte bringen Sie zur Beratung ein gültiges Passdokument bzw. eine gültige Aliasbescheinigung und Ihren abgelaufenen Nachweis über die letzte durchgeführte gesundheitliche Beratung mit.
Linktipps
Weitere mehrsprachige Informationen
Kontakt
Frau Köhne
Heinrich-Reinköster-Straße
8
59065
Hamm
E-Mail-Adresse