Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Durch das Inkrafttreten der 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes zum 01.01.2020 ergeben sich umfassende Änderungen bei der Leistungsgewährung für Bewohner von Einrichtungen. Diese wurden in einer gemeinsamen Info-Veranstaltung der Stadt Hamm mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe am 03.07.2019 vorgestellt.

Die Präsentation des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege können Sie auf dieser Seite einsehen.

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