Aufgabenbereich Wohnen

Die Aufgabenbereiche nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW -WFNG NRW- in Verbindung mit der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung und anderer Maßnahmen des Wohnungswesens für viele Detailbereiche werden auf diesen Seiten näher beschrieben.

Die Aufgabenbereiche des ehemaligen Wohnungsförderungsamtes wurden aufgeteilt und finden sich im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege sowie im Stadtplanungsamt wieder.
 

Die Aufgabenbereiche im Stadtplanungsamt

Der Neubau von Mietwohnungen und von Eigentumsmaßnahmen für unterschiedlichste Bedarfsgruppen gehört genauso zum Aufgabenbereich wie der Modernisierungsbereich unter Einbeziehung von Aus- und Umbaumaßnahmen. Mit der Förderung von investiven Maßnahmen im Mietwohnungsbereich werden Wohnungen für unterschiedlichste Bedarfsgruppen geschaffen und durch die Belegungsabteilung des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege den entsprechenden wohnungssuchenden Haushalten zum Bezug angeboten.

Wenn Sie Interesse an einer öffentlich geförderten Wohnung haben und prüfen lassen möchten, ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, wenden Sie sich bitte an das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege.  

Hilfs- und Informationsangebote zum Thema Wohnen

Neue Mehrgenerationen-Wohnanlage "Goethegärten"
© Thorsten Hübner

Damit Ältere oder behinderte Menschen so lange wie möglich selbständig leben können.

Das Land fördert den Neubau, Erwerb und die Modernisierung von Wohnraum.

Belegung und Vermittlung öffentlich geförderter Wohnungen

Informationen über unsere Leistungen und über alle notwendigen Schritte.

Wohngeld - ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung.

Weitere Informationen und den aktuell gültigen Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB finden Sie über den folgenden Link.

Informationen zur Verhinderung und Behebung von Obdachlosigkeit.

Informationen zum Handlungskonzept Wohnen und Pflege 2025.

Das städtische Projekt zur Mobilisierung von Wohnbauflächen.

Die Aufgabenbereiche im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege

Das Wohngeld wird dem Mieter als Mietzuschuss und dem Eigentümer eigenständigen Wohnraums als Lastenzuschuss auf Antrag bei Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale gewährt.

Die Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe sichert die Wohnungsversorgung von Personengruppen in sozialen und familiären Notsituationen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich der Wohnberatungsagentur für Senioren und Behinderte.

Ziel ist es eindeutig, dass die entsprechenden Personen möglichst lange in der vorhandenen Wohnung wohnen können und Heimunterbringung verhindert bzw. hinausgezögert wird. Bei diesem umfangreichen Themenkomplex gibt es eine Fülle von individuellen Hilfsmöglichkeiten, darunter zählt auch die Vorhaltung von Wohnungen für besondere Bedarfsgruppen.

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Kontakt

Amt für Soziales, Wohnen und Pflege

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6601
Fax: 02381 17-2954
E-Mail-Adresse
Internet

Stadtplanungsamt

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4101
Fax: 02381 17-104101
E-Mail-Adresse
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