Radweg oder Straße? Manchmal haben Sie die Wahl
Nicht immer ist der Radweg die sicherste Lösung. Manchmal ist es sicherer, auf der Straße zu fahren, um besser gesehen zu werden. Der Gesetzgeber hat daher neue Regeln für die Benutzungspflicht von Radwegen aufgestellt.
Grundsätzlich gilt: Wenn ein Radweg mit dem blauen Schild gekennzeichnet ist, muss der Radler ihn auch nutzen.
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat der Gesetzgeber die Rechte der Radler aber deutlich gestärkt. Für die Städte wurden verbindliche Kriterien für die Beschilderung und Anordnung der Benutzungspflicht von Radwegen festgelegt. Wenn beispielsweise der Verkehr auf der Straße gering und der Radweg in einem schlechten Zustand ist, muss das blaue Schild verschwinden, und Radfahrer dürfen auch die Fahrbahn nutzen.
Mit der Neuregelung wurde auf gesicherte Erkenntnisse aus der Unfallforschung reagiert. Verkehrswissenschaftler haben u.a. festgestellt, dass ein außerhalb des Sichtfelds der Autofahrer geführter Radweg an Kreuzungen ein bis zu fünfmal höheres Unfallrisiko birgt.
Die Stadt Hamm hat auf diese Anforderungen mit einer umfassenden Überprüfung aller Radwege durch die Fachämter und die Polizei reagiert. Im Ergebnis wird für ca. 40 % der bestehenden Radwege die Benutzungspflicht aufgehoben.
Wo haben die Hammer Radler künftig die Wahl zwischen Radweg und Fahrbahn? Welche Verkehrsregeln gelten im Einzelnen?
Die Unterlagen und Broschüren im Download geben Antwort auf diese Fragen.
Downloads
- Radwegebenutzungspflicht in den Stadtbezirken (PDF, 25.6 KB)
- Flyer Radwegebenutzungspflicht (PDF, 889 KB)