Weitergehende Informationen und EU Datenschutz-Grundverordnung (DS GVG)
Wohngeldrechner
Mit dem Wohngeld-Proberechner können Sie sich Ihren voraussichtlichen Wohngeldanspruch in jeder Kommune in Nordrhein-Westfalen errechnen lassen.
Bitte geben Sie bei den Einkünften immer Bruttojahresbeträge an!
Über diesen Wohngeldrechner können Sie Online einen Wohngeldantrag stellen. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise im Wohngeldrechner und der folgenden Onlineantragstellung. Das Ergebnis des Wohngeldrechners ist unverbindlich.
Wichtiger Hinweis zum Wohngeldrechner
Die auf Basis Ihrer Eingaben errechneten Ergebnisse sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Wohngeld. Dieses können Sie nur erhalten, wenn Sie einen schriftlichen Antrag bei der Wohngeldbehörde stellen, in deren Bereich Ihre Wohnung liegt und Sie die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen.
Die Wohngeldtabellen sind auf der Homepage des BMI eingestellt und stehen den Wohngeldbehörden und Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Die neuen Wohngeldtabellen sind nicht mehr verbindlich, sondern bieten nur eine Orientierung bzw. einen Richtwert bezüglich der Wohngeldhöhe. Entscheidend für die Wohngeldhöhe ist allein die Wohngeldformel.
Gut zu wissen
Dieser Link führt zum Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Sie finden dort eine entsprechend PDF-Datei und einen sehr einfachen Wohngeldrechner. Bitte geben Sie dort das monatliche Bruttogesamteinkommen an. Die Stadt Hamm ist in der Mietenstufe II.
Wenn Sie Wohngeld erhalten, können Sie auch Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen.
Ratgeber Wohngeld für junge Leute (Studenten, Azubis…) auf sturado.de
Wenn Sie Wohngeld erhalten, können Sie auch das Sozialticket der Stadt Hamm (MobilAbo) in Anspruch nehmen. Die Anträge für ein MobilAbo erhalten Sie am Info Point im Erdgeschoss im Technischen Rathaus und beim Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, Sachgebiet Wohngeld, Gustav-Heinemann-Straße 10, 59065 Hamm.
Sozialleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)