Lastenzuschuss

Nach den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens auf Antrag Wohngeld als Lastenzuschuss für selbst genutzte Eigentumswohnungen oder Ein- und Zweifamilienhäuser geleistet, für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

Antrag nach Vordruck, formlos nur zur Fristwahrung.

Ausfüllbarer Antrag des Landes und andere Wohngeldvordrucke


Die Anlage zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung ist vollständig auszufüllen. Nur die zutreffenden Kosten bzw. Aufwendungen eintragen und durch folgende Nachweise belegen:Nachweise belegen:

Darlehensverträge - beim Erstantrag und bei Neuabschluss bzw. Wechsel des Darlehensgebers

Der Verwendungszweck der Darlehen ist nachzuweisen, mögliche Nachweise sind:

Der beurkundete Notars- oder Kaufvertrag (kein Entwurf), dabei werden nur die Seiten mit den Angaben zum Verkäufer, zum Käufer, zum Kaufobjekt und zum Kaufpreis benötigt.

Modernisierungen - Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Kosten, durch Vorlage der Rechnungen zu belegen.

Die Kosten für Renovierungen können nicht berücksichtigt werden, da diese Kosten über die Instandhaltungspauschale abgeglichen sind.

Nachweise über geleistete Zins- und Tilgungsleistungen, z.B. durch Jahresbescheinigungen, Jahreskontoauszüge oder monatliche Kontoauszüge.

Die Wohnflächenberechnung des Hauses bzw. der Wohnung. Je m² wird eine Betriebskosten- und Instandhaltungspauschale berücksichtigt.

Der Grundsteuerbescheid, dabei werden nur die Grundsteuern berücksichtigt, die Kosten für Müllabfuhr, Straßenreinigung, Gebäudeversicherung, aber auch Wasser, Abwasser usw. werden über die Betriebskostenpauschale berücksichtigt. Heizkosten werden im gesamten Wohngeldverfahren nicht berücksichtigt.

Verwaltungskosten - diese Kosten fallen überwiegend nur bei Eigentumswohnungen an. Dafür ist der vom Verwalter erstellte Wirtschaftsplan über die Hauskosten, manchmal auch "Wohngeld" genannt vorzulegen.

Erbbauzinsen, nachzuweisen durch den Vertrag, Änderungsschreiben, Kontoauszüge

Ist in einem Zweifamilienhaus eine Wohnung vermietet, sind die Mieteinnahmen nachzuweisen. Dafür bitte den  Vordruck "Vermietung  ausfüllen.

Meldewesen: Beim Erstantrag – Prüfung des Hauptwohnsitzes

Beim Umzug: Ummeldung zur neuen Wohnung

Wohngeldberechtigte Person ist für den Lastenzuschuss jede natürliche Person, die Eigentum an selbst genutztem Wohnraum hat.

Ihr gleichgestellt sind:

  • die erbbauberechtigte Person,
  • die Person die ein eigentumsähnlichen Dauerwohnrecht, ein Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch innehat
  • die Person, die Anspruch auf Bestellung oder Übertragung des Eigentums, des Erbbaurechts, des eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, ein Wohnungsrechts oder des Nießbrauchs hat

Transferleistungsempfänger – Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter usw. – bei denen bei der Berechnung der Leistung die Unterkunftskosten berücksichtigt wurden, haben keinen Wohngeldanspruch.

Zuzug von außerhalb: Bitte legen Sie eine Negativbescheinigung des früheren Wohnortes vor.

Bitte machen Sie dazu bei der Wohngeldstelle Ihres früheren Wohnortes folgende Angaben:

Name, Vorname / Geburtsdatum / bisherige Anschrift / das Umzugsdatum / Ihre aktuelle Anschrift.

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