Lärmaktionsplanung - wofür?
Lärmaktionsplanung
Geräusche ... Unter Umständen ist es auch Lärm
Das Gespräch mit Freunden, die Kommunikation am Arbeitsplatz, die Verständigung bei Spiel und Sport, aber auch die Hupe oder der Schrei als Warnung vor Gefahren: Geräusche gehören zu unserem Leben. Das Konzert, die Musik aus Radio und Fernsehen stellt ein Stück Lebensqualität dar, auf die heute niemand mehr verzichten möchte. In unserer technisierten und mobilen Gesellschaft sind Geräusche allgegenwärtig und leider nicht grundsätzlich vermeidbar. Geräusche, die zu Störungen, Belästigungen oder Schäden führen können, werden mit dem negativen Begriff Lärm bezeichnet.
Lärm ist ein Problem, das den überwiegenden Teil der Bevölkerung nahezu täglich betrifft. Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung sind durch Straßenverkehrslärm belästigt. An zweiter Stelle steht die Störung durch Fluglärm, gefolgt von Schienenverkehrslärm, vom Lärm aus Industrie und Gewerbe. Gerade in diesem Bereich sind aber auch Verbesserungen der Belastungssituation schwierig zu erreichen.
Um dem Problem der Lärmbelästigung zu begegnen hat die EU mit der Umgebungslärmrichtlinie erstmals eine entsprechende Regelung getroffen. Nach der Umsetzung in Bundesrecht sind die Gemeinden verpflichtet Lärmaktionspläne aufzustellen. Durch die Aufstellung dieser Pläne soll eine Verringerung der Lärmbelastung, insbesondere im Siedlungsbereich erreicht werden.
Download
- Lärmaktionsplan 3. Stufe (PDF, 5.40 MB)
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