Jägerprüfung/ Jagdscheine
Wildschweine (Bache und Frischling)
Jagd ist das Aufspüren, Verfolgen, Fangen und Erlegen von Wild durch Jäger bzw. der Jägerin. Die Untere Jagdbehörde hat ein an ökologischen Aspekten ausgerichtetes ordnungsgemäßes Jagdwesen zum Ziel. Sie führt Jägerprüfungen durch und stellt Jagdscheine aus. Der Jagdschein wird als Jahresjagdschein mit einer Geltungsdauer von einem, zwei oder drei Jagdjahren oder als Tagesjagdschein mit einer Geltungsdauer von vierzehn aufeinander folgenden Tagen erteilt.
Bei Fragen und sonstigen Anliegen rufen Sie bitte im Vorzimmer des Umweltamtes an (02381/17-7101) oder schreiben Sie eine E-Mail an Jagd@stadt.hamm.de.
Verlängerung von Jagdscheinen zum 01.04.2025
Die Anträge auf Verlängerung von Jagdscheinen können ab sofort online oder vor Ort ausschließlich in der Unteren Jagdbehörde (Gustav-Heinemann-Straße 10, 59065 Hamm) gestellt werden. Sollten Sie noch keinen neuen Nachweis über das Bestehen der Jagdhaftpflichtversicherung ab dem 01.04.2025 haben, reichen Sie diesen bitte bei Ausstellung/Verlängerung des Jagdscheins nach.
Durch eine frühzeitige Antragsstellung kann ein Beitrag dazu geleistet werden, dass die Bearbeitung zu erforderlichen Zeitpunkt abgeschlossen und der Jagdschein zum 01.04.2025 des entsprechenden Jahres verlängert ist. Insbesondere durch die Beteiligungserfordernisse anderer Behörden kann es zu längeren Laufzeiten im Entscheidungsprozess kommen, die in den gesetzlichen Vorgaben des Jagd- und Waffenrechts begründet sind.
Weitere Informationen
- Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit eines Jagdscheines
- letzter Jagdschein
- (falls eine Verlängerung in dem Jagdscheinheft nicht mehr möglich sein sollte, zusätzlich ein aktuelles Lichtbild)
- Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (500.000,- Euro für Personenschäden und 50.000,- Euro für Sachschäden) für die Dauer des beantragten Zeitraumes
- Antrag auf Ausstellung / Verlängerung der Gültigkeit eines Jagdscheines
- Jägerprüfungszeugnis im Original
- Schulungsnachweis als „Kundige Person“ im Original (sofern vorhanden)
- Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (500.000,- Euro für Personenschäden und 50.000,- Euro für Sachschäden) für die Dauer des beantragten Zeitraumes
- Aktuelles Lichtbild
- Kopie des Personalausweises
Jahresjagdschein 1 Jahr | 35,00 € |
Jahresjagdschein 2 Jahre | 50,00 € |
Jahresjagdschein 3 Jahre | 65,00 € |
Jugend-Jahresjagdschein 1 Jahr | 20,00 € |
Jugend-Jahresjagdschein 2 Jahre | 30,00 € |
Jugend-Jahresjagdschein 3 Jahre | 35,00 € |
Servicezeiten Untere Jagdbehörde
montags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
dienstags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr
donnerstags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Gerne auch mit vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel-Nr.: 17-7101.
Neuausstellungen der Jagdscheine werden im Umweltamt vorgenommen.
Kontakt
Frau Frenster
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
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