Naturschutzbeauftragte

Die ehrenamtliche Naturschutzwacht (ehemals Landschaftswacht) wurde mit dem nordrhein-westfälischen Landschaftsgesetz (LG NRW) im Jahre 1975 eingeführt. Landesweit engagieren sich zur Zeit ca. 1.000 Menschen ehrenamtlich in der Naturschutzwacht für den Natur und Umweltschutz. Dabei erfüllen Naturschutzwächter eine wichtige Aufgabe zum Wohle von Natur und Umwelt.

In § 69 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 heißt es:

(1) Die untere Naturschutzbehörde soll auf Vorschlag des Naturschutzbeirats Beauftragte für den Außendienst bestellen (Naturschutzbeauftragte). Diese bilden die Naturschutzwacht. Die Naturschutzwacht soll die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft benachrichtigen und darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden. Die Tätigkeit in der Naturschutzwacht ist eine ehrenamtliche Tätigkeit für den Kreis oder die kreisfreie Stadt.

(2) Die untere Naturschutzbehörde regelt durch eine Dienstanweisung die Obliegenheiten der Naturschutzwacht. Die oberste Naturschutzbehörde legt den Rahmen der Dienstanweisung fest. Sie kann hierbei ein Dienstabzeichen vorschreiben.

Naturschutzbeauftragte sind ein unverzichtbares Bindeglied zwischen der Behörde und den Menschen vor Ort. Sie beobachten Veränderungen, wirken darauf hin, dass Schäden abgewendet werden und stehen in direktem Kontakt mit den Menschen, die die Natur nutzen oder sich in ihr erholen. Naturschutzbeauftragte werden jeweils für die Dauer der politischen Legislaturperiode bestellt und sind jeweils für einen der sieben Stadtbezirke zuständig. Zumeist wird ein Vertreter ernannt.

Im Jahre 2020 wurden die zwölf Hammer Naturschutzbeauftragten mit dem Umweltpreis ausgezeichnet, der seit 1981 für herausragende Leistungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes vergeben wird. Hiermit soll die naturschutzförderliche langjährige Tätigkeit in feierlichem Rahmen geehrt werden.

Kontakt

Umweltamt

Frau Teickner

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Fon: 02381 17-7133
Fax: 02381 17-2931
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