Behinderung und Arbeitsleben
Text ''Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf''
Die Aufgabe der “Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf” im Amt für Soziale Integration nach dem Sozialgesetzbuch, 9. Buch, ist die Eingliederung von Menschen mit Schwerbehinderung in das Arbeitsleben und die Sicherung des Arbeitsplatzes.
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