Wohnberechtigungsschein

Eine mit öffentlichen Mittel geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über den sog. Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt.
Voraussetzung für die Erteilung eines WBS ist, dass die Personen

  • sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten
  • für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer (mindestens 12 Monate) einen Wohnsitz und selbständigen Haushalt als Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehung begründen
  • deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 1 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) nicht übersteigen und
  • deren neue geförderte Wohnung die zulässige Wohnungsgröße nicht überschreitet.

Folgende Einkommensgrenzen sind nach dem WFNG NRW einzuhalten. Hierbei handelt es sich um die Summe der bereinigten Jahreseinkommen aller haushaltsangehörigen Personen.

Person/enEinkommensgrenze Euro
1 Person23.540
2 Personen28.350
Alleinerziehend (1 Kind)29.210
3 Personen35.740
4 Personen43.130
5 Personen50.520

Als „angemessen“ gelten folgende Wohnungsgrößen:

Person/enWohnungsgröße/Anzahl der Wohnräume
1 Personbis 50 qm
2 Personen65 qm Wohnfläche oder 2 Wohnräume
3 Personen80 qm Wohnfläche oder 3 Wohnräume
4 Personen95 qm Wohnfläche oder 4 Wohnräume
5 Personen110 qm Wohnfläche oder 5 Wohnräume

Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 qm Wohnfläche.

Den Antrag auf die Erteilung einer Bezugsgenehmigung finden Sie im Download. Bitte füllen Sie den Antrag aus und reichen diesen samt aller erforderlichen Unterlagen im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege ein (per E-Mail: wohnen@stadt.hamm.de, per Post oder auch persönlich zu den Sprechzeiten).

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können.

Die Erteilung eines sog. Wohnberechtigungsscheines (WBS) ist gebührenpflichtig.

Seit dem 01.01.2024 besteht auch die Möglichkeit, einen Wohnberechtigungsschein auf dem elektronischen Wege über den unten aufgeführten Link zu beantragen:

Online-Formular

Kontakt

Wohn- und Pflegeberatung, Wohnungsbelegung

Frau Kreisel

Jürgen-Graef-Allee 2
59065 Hamm
Fon: 02381 17-8104
Fax: 02381 17-108104
E-Mail-Adresse

Wohn- und Pflegeberatung, Wohnungsbelegung

Frau Tirgil

Jürgen-Graef-Allee 2
59065 Hamm
Fon: 02381 17-8182
Fax: 02381 17-108182
E-Mail-Adresse

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