Wohnberechtigungsschein
Eine mit öffentlichen Mittel geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über den sog. Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt.
Voraussetzung für die Erteilung eines WBS ist, dass die Personen
- sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten
- für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer (mindestens 12 Monate) einen Wohnsitz und selbständigen Haushalt als Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehung begründen
- deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 1 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) nicht übersteigen und
- deren neue geförderte Wohnung die zulässige Wohnungsgröße nicht überschreitet.
Folgende Einkommensgrenzen sind nach dem WFNG NRW einzuhalten. Hierbei handelt es sich um die Summe der bereinigten Jahreseinkommen aller haushaltsangehörigen Personen.
Person/en | Einkommensgrenze Euro |
---|---|
1 Person | 23.540 |
2 Personen | 28.350 |
Alleinerziehend (1 Kind) | 29.210 |
3 Personen | 35.740 |
4 Personen | 43.130 |
5 Personen | 50.520 |
Als „angemessen“ gelten folgende Wohnungsgrößen:
Person/en | Wohnungsgröße/Anzahl der Wohnräume |
---|---|
1 Person | bis 50 qm |
2 Personen | 65 qm Wohnfläche oder 2 Wohnräume |
3 Personen | 80 qm Wohnfläche oder 3 Wohnräume |
4 Personen | 95 qm Wohnfläche oder 4 Wohnräume |
5 Personen | 110 qm Wohnfläche oder 5 Wohnräume |
Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 qm Wohnfläche.
Den Antrag auf die Erteilung einer Bezugsgenehmigung finden Sie im Download. Bitte füllen Sie den Antrag aus und reichen diesen samt aller erforderlichen Unterlagen im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege ein (per E-Mail: wohnen@stadt.hamm.de, per Post oder auch persönlich zu den Sprechzeiten).
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können.
Die Erteilung eines sog. Wohnberechtigungsscheines (WBS) ist gebührenpflichtig.
Seit dem 01.01.2024 besteht auch die Möglichkeit, einen Wohnberechtigungsschein auf dem elektronischen Wege über den unten aufgeführten Link zu beantragen:
Downloads
- Antrag auf Erteilung einer Bezugsgenehmigung (PDF, 256 KB)
- Einkommensnachweis (PDF, 180 KB)
- Mietvertragsbestätigung (PDF, 150 KB)
- Anlage 1 - Liste mit erforderlichen Unterlagen (PDF, 137 KB)
- Anlage 2 - Hinweise zum Datenschutz bei der Wohnungsvermittlung und Belegung (PDF, 120 KB)
- Freimeldung einer preisgebundenen geförderten Wohnung (PDF, 132 KB)
Online-Formular
Kontakt
Frau Kreisel
Jürgen-Graef-Allee
2
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Frau Tirgil
Jürgen-Graef-Allee
2
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Hier finden Sie uns
Wohn- und Pflegeberatung, Wohnungsbelegung
Jürgen-Graef-Allee
2
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Internet