Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde der Stadt Hamm ist die zuständige Behörde in betreuungsrechtlichen Angelegenheiten.

Wesentliche Aufgaben der Betreuungsbehörde sind:

  • Unterstützung und Koordinierung bei der Umsetzung des Betreuungsrechts auf örtlicher Ebene
  • Beteiligung in Betreuungsverfahren und Unterstützung des Betreuungsgerichtes
  • Stammbehörde für die Registrierung und Zulassung von Berufsbetreuer:innen
  • Information und Beratung über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen
  • Gewinnung, Beratung und Unterstützung der Betreuer:innen und Bevollmächtigten
  • Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
  • Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Zum 01.01.2023 wurde das Betreuungsrecht grundlegend reformiert. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz (BMJ).

Wer als Berufsbetreuer arbeiten möchte, muss sich seit dem 01.01.2023 bei der zuständigen Behörde (Stammbehörde) registrieren lassen. Auf Antrag wird im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens ein Bescheid über die Registrierung als Berufsbetreuer:in erstellt. Dieser ist bundesweit gültig.

Dazu finden Sie alle Regelungen im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) und der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV)

Haben Sie Interesse an der Tätigkeit als Berufsbetreuer:in in Hamm?

Wenn Sie Interessen an dieser Tätigkeit haben, wenden Sie sich gerne an die Betreuungsbehörde der Stadt Hamm. Ansprechpartnerin: Frau Gerths, Tel.: 02381 17-6255

Gut zu wissen

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Ihre rechtlichen Angelegenheiten für Sie zu besorgen.

In der Vollmacht legen Sie im Einzelnen fest, in welchen Bereichen Ihr Bevollmächtigter Entscheidungen treffen kann, wie z. B.:

  • Gesundheitssorge
  • Behördenangelegenheiten
  • Vermögensangelegenheiten
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Post

Ihr Bevollmächtigter handelt mit der von Ihnen ausgestellten Vollmacht nur, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Was können Sie tun, wenn eine Vorsorgevollmacht für Sie nicht in Betracht kommt?

Für diesen Fall können Sie in einer Betreuungsverfügung Ihre Wünsche für den Betreuungsfall festlegen: 

  • Wer Ihr Betreuer werden soll
  • Wer auf keinen Fall Ihr Betreuer werden soll
  • Wie Ihr Betreuer Ihre Angelegenheiten im Einzelnen wahrnehmen soll (z. B. Versorgung im Pflegefall, Auswahl des Altenheims)

Wird eine gesetzliche Betreuung erforderlich, so ist das Betreuungsgericht  an Ihre Betreuungsverfügung gebunden.

Der gesetzliche Betreuer erhält die erforderliche Vertretungsmacht durch die gerichtliche Bestellung und unterliegt der gerichtlichen Kontrolle.

In einer Patientenverfügung legen Sie für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit fest, ob und wie Sie ärztlich behandelt werden wollen.

Vor Erstellung einer Patientenverfügung sollten Sie sich daher ausführlich mit diesem Thema beschäftigen und das Gespräch mit Ihren Angehörigen, Ihrem nahen sozialen Umfeld und Ihrem Hausarzt nicht scheuen.

Eine von Ihnen klar formulierte Patientenverfügung ist für den behandelnden Arzt, Ihren Betreuer oder Ihren Bevollmächtigten bindend.

Kontakt

Betreuungsbehörde

Frau Gerths

Südring 4-6
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6255
Fax: 02381 17-106255
E-Mail-Adresse

Betreuungsbehörde

Frau Trockel

Südring 4-6
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6382
Fax: 02381 17-106382
E-Mail-Adresse

Betreuungsbehörde

Frau Neugebauer

Südring 4-6
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6256
Fax: 02381 17-106256
E-Mail-Adresse

Betreuungsbehörde

Herr Lienkamp

Südring 4-6
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6653
Fax: 02381 17-106653
E-Mail-Adresse

Betreuungsbehörde

Frau Lenz

Südring 4-6
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6254
Fax: 02381 17-106254
E-Mail-Adresse

Betreuungsbehörde

Frau Schick

Südring 4-6
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6387
Fax: 02381 17-106387
E-Mail-Adresse

Betreuungsbehörde

Frau Bollmann

Südring 4-6
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6648
Fax: 02381 17-106648
E-Mail-Adresse

Betreuungsbehörde

Frau Münzberg

Südring 4-6
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6649
Fax: 02381 17-106649
E-Mail-Adresse

Zu allgemeinen betreuungsrechtlichen Fragen und zu den Vorsorgeinstrumenten finden Sie Ansprechpartner und Unterstützung bei der Betreuungsbehörde und den Betreuungsvereinen:

INI Betreuung e. V.

Ansprechpartner: Heike Ripsam 

Caldenhofer Weg 119
59063 Hamm
Fon: 02381 377250
Fon: 02381 377249
Fax: 02381 377251
E-Mail-Kontakt
Internet

Gesetzliche Betreuung - Beratung - Katholischer Sozialdienst e.V.

Stadthausstraße 2
59065 Hamm
Fon: 02381 92451-0
Fon: 02381 92451-17
E-Mail-Kontakt
Internet

Viele Probleme lassen sich durch andere Hilfen lösen. Ansprechpartner/innen bei der Stadt Hamm finden Sie unter anderem bei folgenden Stellen:

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Informationen über finanzielle Hilfen

Seniorenpaar
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Informationen für Senioren

Pflegerin hält Seniorin im Rollstuhl aufmunternd die Hand
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Hilfen zur Pflege

Rollstuhlfahrer
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Informationen zum Thema "Leben mit Behinderung"

Makroaufnahme von tiefroten Kapseln
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Hilfe und Beratung für Psychisch- und Abhängigkeitskranke

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