Anregungen und Beschwerden
Jeder hat das Recht, sich schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretungen zu wenden. Der Rat oder die Bezirksvertretung behandelt diese Anregungen und leitet sie an die zuständige Stelle (Rat, Ausschuss, Bezirksvertretung, Verwaltung) weiter. Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin wird über die Behandlung dieser Anregungen unterrichtet.