Abschlüsse, Berechtigungen, Zeugnisse
Die Anerkennung Gleichstellung ausländischer Abschlüsse und Zeugnisse wird von unterschiedlichen Behörden und Institutionen durchgeführt. Die jeweiige Zuständigkeit richtet sich entweder nach den Abschlüssen oder nach dem Wohnort der Antragstellerin und des Antragstellers.
Das Schulamt für die Stadt Hamm ist beratend und unterstützend tätigt. Die eingereichten Unterlagen werden hier geprüft und entsprechend weitergeleitet.
Folgen Unterlagen sind für die Bewertung und Anerkennung ausländigscher Bildungsnachweise erforderlich:
- tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache mit schulischen und beruflichen Daten
- amtlich beglaubigte Kopie des ausländischen Zeugnisses
- amtlich beglaubtigte deutsche Übersetzung des Zeugnisses
- beglaubigter Nachweis über den aufenthaltsrechtlichen Status, z. B. Meldebescheinigung oder Kopie des Personalausweises
- bei Namensänderungen: Kopie der Heiratsurkunde
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung, z. B. Arbeitszeugnisse oder Tätigkeitsbeschreibung
bei Technikerberufen: Arbeitszeugnisse oder Tätigkeitsbeschreibungen über einschlägige Berufserfahrung als Techniker
Bitte beachten Sie, dass die amtliche Beglaubigung von Kopien durch Behörden, öffentlichen Sparkassen, Pfarrämter und Notaren in deutscher Sprache vorgenommen werden können. Die Übersetzung von Urkunden und anderen Unterlagen in die deutsche Sprache für amtliche Zwecke dürfen lediglich von in der Bundesrepublik Deutschland durch die Oberlandesgerichte zugelassenen/ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzer erstellt werden.