Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Nachdem der Antrag mit den erforderlichen Angaben beim Bürgeramt Pelkum, Sachgebiet Schwerbehindertenrecht eingegangen ist, wird durch die Sachbearbeiter/innen geprüft:

  • ist der Antrag vom Antragsteller, ggf. einem Betreuer (Vollmacht/ Bestallungsurkunde!) bzw. bei Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten unterschrieben worden,
  • sind die gemachten Angaben vollständig und
  • ist die Einverständniserklärung zur Durchführung einer amtlichen Aufklärung des Sachverhaltes abgegeben worden  (s. Seite 5 des Antragformulares).

Im Rahmen der anschließenden Sachverhaltsaufklärung werden unter anderem ärztliche Befundberichte, Krankenhausberichte und Unterlagen bei anderen Sozialleistungsträgern angefordert.

Die Bearbeitungsdauer hängt entscheidend davon ab, wie schnell eine Rückmeldung von den behandelnden Ärzten/Einrichtungen beim Bürgeramt eingeht, daher ist es erfahrungsgemäß von Vorteil, wenn Ihr Arzt darüber informiert ist, aus welchen gesundheitlichen Gründen Sie einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen.
Sind die Unterlagen vollständig, werden diese an den Ärztlichen Dienst  für eine medizinische Auswertung weitergeleitet. Dabei kommt es maßgebend auf die Befunde an.
Können keine Befundunterlagen beigezogen werden oder reichen diese für eine Beurteilung nicht aus, erfolgt eine persönliche ärztliche Untersuchung der Antragsteller.
Die Sachbearbeiter/innen des Schwerbehindertenrechts prüfen den Bewertungsvorschlag des Ärztlichen Dienstes und erteilen einen so genannten Feststellungsbescheid (gebührenfrei). Dieser Bescheid stellt den Grad der Behinderung (GdB) und die vorliegenden Merkzeichen fest.

Beträgt der im Bescheid festgestellte Grad der Behinderung mindestens 50, so stellt Ihnen die Stadt Hamm, Sachgebiet Schwerbehindertenrecht, einen Schwerbehindertenausweis mit Lichtbild und ggf. vorliegenden Merkzeichen aus.
Ist es in Ausnahmefällen, z.B. bei dauernder Bettlägerigkeit nicht möglich, ein Lichtbild beizubringen, kann ein Ausweis auch ohne Lichtbild ausgestellt werden.

Kontakt

Abteilung Schwerbehindertenrecht

Kamener Straße 177
59077 Hamm
Fon: 02381 17-9494
Fax: 02381 17-109494
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