Die Hammer Feuerwehr gibt zwei Beatmungsgeräte für die Versorgung Schwerstverletzter und drei Hydraulikaggregate sowie jeweils drei hydraulische Rettungsscheren und -spreizer an ihre Kolleginnen und Kollegen von der ukrainischen Feuerwehr ab. Artikel lesen...
Ukrainehilfe
Die aktuelle Lage in der Ukraine entwickelt sich sehr dynamisch. Mit dieser Übersicht bietet die Stadt Hamm einen Überblick über die Aufnahme und Registrierung ukrainischer Flüchtlinge sowie die verschiedenen Hilfsangebote in Hamm und die Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger aus Hamm, sich für Geflüchtete aus der Ukraine in Hamm einzusetzen.
Infos, Antworten auf wichtige Fragen und Links zu Hilfsangeboten auf Ukrainisch, Russisch und Englisch bietet die Seite www.germany4ukraine.de.
Einen tagesaktuellen Überblick bietet das Bundesministerium des Innern und für Heimat: www.bmi.bund.de
Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2025 fort.
Verlängerungen oder Neuausstellungen von bisherigen Aufenthaltstiteln sind grundsätzlich nicht notwendig.
Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt.
59065 Hamm
Fon: 02381 17-3456
E-Mail-Kontakt
Linktipp
Fragen und Antworten beim Integrationsministerium NRW
Infos des Bundes zu Integrationskursen für Geflüchtete aus der Ukraine
Downloads
- Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung – UkraineAufenthFGV (PDF, 249 KB)
- Hinweise (PDF, 108 KB)
- Aufenthaltserlaubnis (PDF, 68.9 KB)
Hilfe für Menschen aus der Ukraine – eine Übersicht
Geflüchtete aus der Ukraine können einen Antrag auf vorübergehenden Schutz beim Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten der Stadt Hamm stellen:
Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten
Caldenhofer Weg 192
59063 Hamm
✆ 02381 17-7401
Öffnungszeiten
Mo: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Di: nach Vereinbarung
Mi: Mo: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Do: nach Vereinbarung
Fr: 8 bis 12 Uhr
Rechtlicher Hintergrund
Der Europäische Rat hat am 4. März 2022 den erforderlichen Beschluss zur Aufnahme von Vertriebenen nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes getroffen. Dieser ist am gleichen Tag in Kraft getreten.
Mit Inkrafttreten des Beschlusses kommt § 24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) für den vom Ratsbeschluss zwingend umfassten Personenkreis unmittelbar zur Anwendung; das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt entsprechende Aufenthaltserlaubnisse beantragt werden können.
Geflüchtete aus der Ukraine können eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 24 des Aufenthaltsgesetzes erhalten. Hierfür müssen sie sich beim Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten im "Glunzdorf", Caldenhofer Weg 192, 59063 Hamm registrieren lassen. Für die Registrierung und die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis benötigen sie einen Termin, den sie vorab vereinbaren können.
Zu diesem Termin benötigt die antragstellende Person einen ausgefüllten Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, Identitätsdokumente (Reisepass, Geburtsurkunde) und ein biometrisches Passbild.
Die Stadt Hamm vermittelt Wohnraum an ukrainische Flüchtlinge, welche in Flüchtlings- und/oder Notunterkünften untergebracht sind.
Wenn Sie eine oder mehrere Wohnungen anbieten können, melden Sie sich bitte beim Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten:
Herr Piekenbrink:
✆ 02381 17-7444
- Leistungsberechtigt in der Grundsicherung sind alle Personen, die 65 Jahre und 11 Monate alt sind.
- Personen die vor dem 01.08.1956 geboren wurden, sind automatisiert in die Grundsicherung übernommen worden, soweit sie in StA 54 bekannt waren und Leistungen erhalten haben.
- die Personen, die nach dem 31.07.1956 geboren wurden, müssen hier einen Antrag auf Grundsicherung stellen.
- Personen, die nicht über ein Konto verfügen, erhalten von hier die Auszahlung der Grundsicherung per Scheck. Hierzu ist seit dem 01.06.2022 eine persönliche Vorsprache notwendig. Zur Prüfung der Berechtigung ist der Pass vorzulegen.
- alle Personen wurden im Rahmen der Grundsicherung als Betreuungskunden bei der AOK NordWest angemeldet, so dass ein durchgehender Krankenversicherungsschutz gewährleistet ist.
Bereits jetzt erreichen die Stadt Hamm zahlreiche Angebote von Bürgerinnen und Bürgern, die ukrainische Flüchtlinge vielfältig unterstützen möchte. Das zeigt, wie solidarisch Hamm an der Seite der Menschen in der Ukraine steht.
Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren möchten, können Sie sich bei Nicoletta Blank, Caritasverband Hamm, melden:
Integration durch Ehrenamt
Caritasverband Hamm e. V.
Franziskanerstraße 3
59065 Hamm
✆ 02381 144-211
Mobil: 0162 1075390
Geflüchtete, die Tiere – zum Beispiel Hunde, Katzen, Frettchen – aus der Ukraine mitgebracht haben, werden gebeten, den hier bereitgestellten Vordruck auszufüllen und per E-Mail (alternativ postalisch: Kreis Unna, FB 53.7, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna) an die für Hamm zuständige Veterinärbehörde des Kreises Unna zu schicken.
Damit geflüchtete Menschen aus der Ukraine von ihren Tieren nicht getrennt werden, hat TASSO e.V. die Vermittlungsplattform TASSO.Help ins Leben gerufen. Darauf können Angebote für Unterkünfte für Mensch und Tier eingestellt und passende Wohmöglichkeiten in der Umgebung gefunden werden.
Die Stadt Hamm bittet angesichts der großen Hilfsbereitschaft in der Hammer Bürgerschaft dringend darum, von privat organisierten Initiativen zur Abholung von Flüchtlingen aus dem Grenzgebiet der Ukraine derzeit abzusehen.
Auch spontane Sammlungen von Sachspenden (Möbel, Kleidung, Kuscheltiere, E-Geräte, …) sind derzeit nicht hilfreich: Es ist derzeit nicht abschätzbar, welche Güter in welchen Mengen einerseits vor Ort in der Ukraine, andererseits zur Unterstützung der Geflüchteten in Hamm benötigt werden. Wenn gezielte Spendensammlungen mit konkreten Güter-Bedarfen durchgeführt werden, informieren wir auf dieser Seite darüber.
Bis Mitte des Jahres konnten Geflüchtete Menschen aus der Ukraine in Hamm genauso wie in ganz Deutschland kostenfrei Bus und Bahn im Regionalverkehr fahren.
Dies ist seit dem 01.07.2022 durch die Leistungsgewährung von SGB II bzw. SGB XII Leistungen NICHT MEHR MÖGLICH.
Der Personenkreis kann sich jedoch bei der leistungsgewährenden Stelle (Jobcenter Hamm) hinsichtlich einer „vergünstigten“ Fahrkarte (MobilAbo) erkundigen.