Kommunalwahl am 14. September 2025

Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen Kommunalwahlen statt. 

Die Kommunalwahlen setzt sich aus drei einzelnen Wahlen zusammen:

  • Wahl zum Amt des Oberbürgermeisters,
  • Wahl des Rates der Stadt Hamm und
  • Wahl der sieben Bezirksvertretungen (Mitte, Uentrop, Rhynern, Pelkum, Herringen, Bockum-Hövel und Heessen)

Außerdem werden bei der Wahl am 14.09.2025 der Integrationsrat und der Regionalverband Ruhr neu gewählt.

Der Oberbürgermeister leitet die Stadtverwaltung. Er ist Vorsitzender des Rates und oberster Repräsentant der Stadt. Der Oberbürgermeister wird direkt gewählt. Gewählt ist, wer am 14. September 2025 mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bestplatzierten am 28. September 2025 eine Stichwahl statt.

Der Rat entscheidet im Grundsatz in allen Angelegenheiten der Stadt Hamm. Er besteht aus 58 gewählten Vertretern und dem Oberbürgermeister. Die 58 Mitglieder des Rates werden zur Hälfte in Kommunalwahlbezirken direkt gewählt, zur Hälfte über die sog. „Reservelisten“.

Die Bezirksvertretungen beraten und entscheiden in der Regel Angelegenheiten des jeweiligen Stadtbezirks. Sie haben jeweils 19 Mitglieder, die über Listenwahlvorschläge gewählt werden. Sitzberechnung und Wahlverfahren erfolgen nach gleichen Grundsätzen wie zur Ratswahl.

Der Integrationsrat beschäftigt sich mit der Entwicklung von Konzepten und Maßnahmen zur Integrationsförderung. Er vertritt die Interessen aller in der Stadt Hamm lebenden Migrantinnen und Migranten.

Der Regionalverband Ruhr kümmert sich um das Wohl der Metropole Ruhr: Auf allen relevanten regionalen Handlungsfeldern agiert der Verband entweder als Netzwerker, Koordinator, Impulsgeber, Dienstleister oder Projektträger für das Ruhrgebiet.

Zum Wahlleiter für die Kommunalwahlen ist der 1. Beigeordnete Markus Kreuz bestellt worden.

Einteilung des Wahlgebietes in Kommunalwahlbezirke

Gemäß § 4 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes NRW hat der Kommunalwahlausschuss in seiner Sitzung vom 26.11.2024 das Wahlgebiet der Stadt Hamm in 29 Kommunalwahlbezirke eingeteilt, in denen jeweils ein Ratsmitglied direkt gewählt wird. Die Einteilung des Stadtgebietes in die 29 Wahlbezirke ergibt sich aus dem hinterlegten Straßenverzeichnis. Zur Veranschaulichung dient die hinterlegte Karte. Erläuterungen können der Beschlussvorlage für den Kommunalwahlausschuss entnommen werden.

Kontakt

Sachgebiet Wahlen und Statistik

Herr Hülsmann

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