Was ist ein Nachuntersuchungsverfahren?

Ein Nachuntersuchungsverfahren (NU-Verfahren) ist erforderlich, wenn der ärztliche Berater bei der Feststellung nach dem SGB IX einen Termin zur Überprüfung des Gesundheitszustandes angesetzt hat.

Dies kann nach der Behandlung von Krankheiten, bei denen die Entwicklung noch ungewiss ist, z.B. bei bösartigen Geschwulsterkrankungen, der Fall sein. Hier wird die Zeit der Heilungsbewährung abgewartet. Andere Gründe für ein NU-Verfahren können z.B. seelische Erkrankungen oder Altersgrenzen bei Kindern sein. In  diesen Fällen wird der Ausweis jeweils befristet ausgestellt. Die Nachprüfung erfolgt von Amts wegen ca. ein halbes Jahr vor Ablauf der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises. Bei dem NU-Verfahren geht es nicht darum, den Grad der Behinderung in jedem Fall herabzusetzen, sondern den aktuellen Gesundheitszustand festzustellen

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