Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hamm
Laut Landesnaturschutzgesetz (LNatschG) NRW ist in jeder kreisfreien Stadt und jedem Kreis von den Naturschutzbehörden ein Naturschutzbeirat einzurichten.
Die ehrenamtlichen Mitglieder werden von den verschiedenen gesetzlich anerkannten Fachverbänden dem Rat der Stadt Hamm zur Wahl vorgeschlagen.
Vorschlagsberechtigt für 16 Naturschutzbeiratsmitglieder sind die Dachverbände der Naturschutzverbände (8 Vertreter), Landwirte (2 Vertreter), Waldbauern, Gartenbauer, Jäger, Fischer, Sportler und Imker.
Die Mitglieder werden namentlich im "Handbuch des Rates" veröffentlicht.
Der Naturschutzbeirat berät die Untere Naturschutzbehörde in allen wichtigen Angelegenheiten, siehe unten.
Amtsdauer
Die Dauer der Tätigkeit des Naturschutzbeirats ist an die Legislaturperiode des Rates der Stadt Hamm gekoppelt. Nach einer Kommunalwahl wird jeweils auch ein neuer Naturschutzbeirat gewählt.
Im Jahr finden etwa vier öffentliche Sitzungen statt.
LNatschG NRW § 70 regelt die Zuständigkeit und Zusammensetzung der Naturschutzbeiräte und LNatschG NRW § 66 gibt die Angelegenheiten vor, zu denen der Naturschutzbeirat gehört werden muss, Beispiele für die Beratungstätigkeiten stehen hier.
Sitzungstermine
20. November 2024
Bei weiterem Informationsbedarf wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse des Umweltamtes der Stadt Hamm.
Einladung
Login geschützter Bereich Naturschutzbeirat
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Kontakt
Frau Knippenkötter
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
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