Beratung zu ...

  • Bauvoranfragen
  • Teilungsgenehmigungen für Grundstücke
  • Denkmalrechtlichen Erlaubnissen
  • Baugenehmigungen
  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Liegenschaftskataster
  • Geodaten
     

Ferner ist beabsichtigt, nach umfassender Beratung ein Serviceversprechen abzugeben, das dem Kunden eine Baugenehmigung innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. vier oder sechs Wochen) garantiert, soweit ein vollständiger Antrag eingereicht wurde. Anlaufstelle für die Ansiedlung von Gewerbe ist entweder die Wirtschaftsförderung (WFH) oder das Bauordnungsamt. Nach der Standortentscheidung wird ein erstes Gespräch mit allen Beteiligten anberaumt (Stadt Hamm, WFH, Investor, Ingenieure und staatl. Behörden). Die Wirtschaftsförderung zieht sich danach aus dem Verfahren zurück und das Bauordnungsamt übernimmt dann in allen weiteren Fragen die Lotsenfunktion und Federführung für den Bauherrn/Investor. Dort fungieren der Amtsleiter und der stellvertretende Amtsleiter des Bauordnungsamtes als feste Ansprechpartner.

Das jetzige Leistungsspektrum des Bauordnungsamtes bleibt natürlich erhalten, es wird durch diese neue Organisationsform zusätzlich ergänzt. Wir sind allerdings der Überzeugung, dass die beschriebenen organisatorischen Veränderungen positive Auswirkungen auf die Qualität und Schnelligkeit des Baugenehmigungsverfahrens haben werden.

Service-Telefon

Bautechnisches Bürgeramt

Frau Schulte

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4324
Fax: 02381 17-2958
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