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Auszügen aus dem Liegenschaftskataster
Amtlicher Auszug aus der Liegenschaftskarte (amtliche Standardausgabe)
Die Liegenschaftskarte (Flurkarte, Katasterkarte) weist in den Maßstäben 1 : 500 bis 1 : 2000 die Flurstücksgrenzen, die Bezeichnungen der Flurstücke, Gebäude und die wichtige Topographie nach. Sie ist als Bestandteil des Liegenschaftskatasters und (amtliche) Karte im Sinne der Grundbuchordnung.
Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind gebührenpflichtig. Sie benötigen in der Regel einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster in Form einer Liegenschaftskarte, wenn Sie beispielsweise einen Bauantrag stellen, ein Grundstück bei einer Bank beleihen oder eine Liegenschaft kaufen möchten.
Sie können Online Ihre amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte, Flurkarte ) bestellen und direkt mit E-Payment bezahlen.
Für die Bestellung von Liegenschaftsbeschreibungen wie beispielsweise Flurstücks- und Eigentümernachweis, Bestandsnachweis sowie die digitale Liegenschaftskarte verwenden Sie bitte weiterhin das Bestellformular.
(Amtlicher) Lageplan
Eine Liegenschaftskarte ist kein amtlich gemessener Lageplan.
Bei der Beantragung einer Baugenehmigung sind der Baugenehmigungsbehörde die geplanten baulichen Anlagen, die vorhandenen Gebäude, die Höhenlage des Baugrundstücks, die Erschließung und weitere grundstücksbezogene Angaben in einem Lageplan zum Baugesuch darzustellen. Liegen besonders schwierige Grundstücksverhältnisse vor oder sind Baulasten auf dem Baugrundstück eingetragen, muss ein amtlicher Lageplan zum Baugesuch von einem öffentlichen bestellten Vermessungsingenieur/einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder dem Vermessungs- und Katasteramt erstellt werden.
Bei einer örtlichen Vermessung wird dabei der aktuelle Gebäudebestand auf dem Baugrundstück und den Nachbargrundstücken, der Baumbestand, die Grundstücksentwässerung und Zuwegungen ermittelt. Nach den Planunterlagen des Architekten werden die geplanten baulichen Anlagen in den Lageplan eingearbeitet. Planungs- und bauordnungsrechtliche Vorgaben werden dabei berücksichtigt und evtl. mit den Bauherren und Architekten besprochen.
Liegenschaftskarte (keine amtliche Standardausgabe)
Eine nicht amtliche Liegenschaftskarte können Sie sich selbst im Stadtplan – Maßstabswahl 1: 500 bis 1: 2000 - kostenfrei anfertigen.
Kosten
Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte:
Karternausdruck über automatisiertes Abrufverfahren (PDF):
DIN A4 - DIN A0
Preis 15,00 €
Kartenausdruck (analog/PDF)
DIN A4 - DIN A3
Preis 30,00 €
DIN A2 - DIN A0
Preis 60,00 €
Liegenschaftsbeschreibung (analog/PDF)
DIN A4
Preis 30,00 €
Liegenschaftskarte digital für CAD Verarbeitung
Preis auf Anfrage
Ausgabeformat (z.B. NAS,dxf,dwg)
Mindestgebühr 25,00 € je angefangene 1/4 Std. Zeitgebühr
Kontakt
Herr Knöpke
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Herr Hübner
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse