Insektenschutz
Die heimischen Bienen, Hornissen und zwei Wespenarten sind nach § 1 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) geschützte Tierarten, deren Nester nicht einfach durch einen Schädlingsbekämpfer beseitigt werden dürfen. Denn das Nachstellen, Verletzen oder Töten der Tiere ist nach Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 1 und § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG) und Bundesartenschutzverordnung (§ 4 Abs. 1 Nr. 6 BArtSchV) verboten. Eine Liste, welche Tiere geschützt sind, befindet sich im Anhang der Bundesartenschutzverordnung.
Neben den Bienen, Hornissen und zwei Wespenarten sind auch weitere Insekten über die Bundesartenschutzverordnung geschützt. Das sind zum Beispiel einige Schmetterlinge, Heuschrecken, Käfer und Ameisen. Eine genaue Auflistung ist ebenfalls im Anhang der Bundesartenschutzverordnung zu finden.
Insekten als Nützlinge und der Umgang mit Wespen
Bienen, Hornissen und Wespen sind nützliche Tiere. Wespen und Hornissen vertilgen große Mengen von (Schad-)Insekten, während Bienen und auch einige Wespen wichtige Bestäuber sind. Bienen und Hornissen interessieren sich nicht für unsere Lebensmittel. Vor Wespen muss man jedoch reifes Obst, Süßigkeiten, Fleisch oder Wurst schützen. Am besten werden die Lebensmittel abgedeckt und nach dem Essen weggeräumt. Auch Haarspray oder stark duftende Körperpflegeprodukte können Wespen anziehen. Sollte sich eine Wespe nähern, am besten ruhig bleiben und nicht nach ihr schlagen, denn das erhöht die Wahrscheinlichkeit eines Stichs.
Hinweis
Nester am Haus
Sie haben ein Nest der oben genannten, geschützten Bienen, Hornissen oder Wespen am Haus, das zu Ihrer Sicherheit beseitigt werden muss? Dann wenden Sie sich hierfür an das Umweltamt der Stadt Hamm (02381 17-7101). Denn ob ein solches Nest beseitigt wird, muss vorab geprüft werden. Meist ist die Entfernung der Nester jedoch nicht notwendig, da die Tiere außerhalb des Nestbereiches nicht aggressiv sind.
Linktipps
- Weitere Informationen des Umweltamtes zum Thema ''Insekten''
- Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) - Anlage 1 Schutzstatus wildlebender Tier- und Pflanzenarten
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) - § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
- Kein Grund zur Panik - Hornissen und Wespen sind friedlicher als allgemein gedacht (NABU)
- Friedliche Brummer - Hornissen im menschlichen Siedlungsbereich (NABU)
- So locken wir Insekten in den Garten - Hilfe für die kleinen Helferlein (NABU)
Kontakt
Frau Teickner
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Internet