Bürger- und Einwohnerrechte

Die am 17. Oktober 1994 in Kraft getretene neue Kommunalverfassung gibt den Bürgerinnen und Bürgern neue Rechte, die ihnen mehr Mitwirkungsmöglichkeiten in ihrem persönlichen Lebensumfeld bieten.  Der Gesetzgeber sieht eine Reihe von Möglichkeiten vor, wie sich die Menschen am Leben in ihrer Stadt beteiligen können.

Dabei gilt der Grundsatz: Je stärker die Einflussnahme, um so größer sind die Voraussetzungen, die zu erfüllen sind, um diese Rechte wahrzunehmen. Die wichtigsten Rechte werden hier kurz vorgestellt.

Zur Unterscheidung: Bürger ist, wer zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt ist. Einwohner ist, wer in der Gemeinde wohnt, also zum Beispiel in der Stadt lebende Ausländer.

Einwohner haben folgende Beteiligungsrechte:

  • Anregungen und Beschwerden
  • Einwohnerfragestunde
  • Einwohnerantrag
     

Die Bürgerschaft hat darüber hinaus weitere Beteiligungsrechte:

  • Bürgerbegehren und
  • Bürgerentscheid