Fischerprüfung, Fischereischeine

Wichtiger Hinweis zur 1. Fischerprüfung 2025:

Informationen zur Fischerprüfung im März 2025 finden Sie ab Januar 2025 an dieser Stelle.

Die Gewässer und die in ihnen lebenden Tiere und Pflanzen sind bedeutende Bestandteile des Naturhaushaltes. Die Erhaltung und Entwicklung dieser Lebensräume mit ihrer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt sind ebenso Voraussetzung für die Nutzung der Fischbestände wie eine gute Wasserqualität. Die Fischerei in Nordrhein-Westfalen wird nach Angaben des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im wesentlichen durch über 250.000 Anglerinnen und Angler auf rund 54.000 Hektar Wasserfläche durchgeführt, die die Fischbestände hegen und nutzen.

Die Untere Fischereibehörde hat ein an ökologischen Aspekten ausgerichtetes ordnungsgemäßes Fischereiwesen zum Ziel. Sie führt Fischerprüfungen durch und erteilt die Fischereischeine. Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss Inhaber eines Fischereischeins sein, der von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ausgestellt wird. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in NRW erfolgreich abgelegt haben.

Den rechtlichen Rahmen bildet das Fischereigesetz  NRW (LFischG).

Weitere Informationen

Um den Fischereischein, umgangssprachlich "Angelschein", zu erhalten, ist  eine Fischerprüfung abzulegen, in der die  Sachkunde nachgewiesen wurde.  In Hamm wird die Fischerprüfung i.d.R. zwei Mal im Jahr durchgeführt.

Das Merkblatt  Fischerprüfung gibt weitere Informationen.

Der Fischereischein (oder Fischereikarte, Fischerausweis), umgangssprachlich auch Angelschein, ist ein erforderlicher Nachweis der persönlichen Sachkunde, der zum Fischen an Gewässern berechtigt und der nach bestandener Fischereiprüfung von der unteren Fischereibehörde ausgestellt wird. Dieser ist bei sich führen und auf Verlangen den Polizeivollzugsbeamten, den Dienstkräften der Ordnungsbehörden und den Fischereiaufsehern (§ 54) zur Prüfung auszuhändigen.

Im Merkblatt Fischereischein sind weitere, wichtige Informationen zusammengestellt.

Servicezeiten Untere Fischereibehörde

montags:                     8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr

dienstags:                   8.30 Uhr – 12.30 Uhr

donnerstags:               8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr

Gerne auch mit vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel-Nr.: 17-7101

Neuausstellungen der Fischereischeine werden im Umweltamt vorgenommen.

Verlängerungen der Fischereischeine können sowohl im Umweltamt als auch in den Bürgerämtern vorgenommen werden

ImBußgeldkatalog  sind Ordnungswidrigkeiten aufgelistet, die das Fischen ohne Fischereischein betreffen. Der Fischer muss darüber hinaus damit rechnen, dass Geräte und Mittel, mit denen er die Tat begangen hat, eingezogen werden können.

Kontakt

Untere Fischereibehörde

Frau Dach

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 7111
Fax: 02381 107111
E-Mail-Adresse
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