Was ist ein Bebauungsplan?
Bebauungspläne sind grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Das bedeutet, dass zwischen einem Bebauungsplan und dem Flächennutzungsplan kein wesentlicher inhaltlicher Widerspruch bestehen darf.
Im Bebauungsplan können Festsetzungen erfolgen z.B. über die Art und das Maß der vorgesehenen baulichen Nutzung, über überbaubare Grundstücksflächen, die Stellung baulicher Anlagen, aber auch z.B. über öffentliche und private Grünflächen oder Verkehrsflächen. Daneben können unter anderem auch Regelungen über das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und anderen Bepflanzungen getroffen werden. Zusätzlich kann der Bebauungsplan örtliche Bauvorschriften im Sinne der Landesbauordnung (z.B. Vorgaben zur äußeren Gestalt des Gebäudes und / oder der Freiflächen) enthalten.
Bebauungspläne sind gemeindliche Satzungen, also Rechtsnormen. Sie werden in einem im Baugesetzbuch (BauGB) im Einzelnen geregelten Verfahren aufgestellt, das unter anderem eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vorsieht. Neben der frühzeitigen Bürgerbeteiligung als Bürgerversammlung oder Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung ist zudem die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen vorgesehen.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind für die Grundstückseigentümerin bzw. den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Er ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Der Bebauungsplan enthält in der Regel den eigentlichen Plan (die sogenannte Planzeichnung) im Maßstab 1:500 oder 1:1.000, einen Festsetzungskatalog in Textform sowie eine Zeichenerklärung. Zusätzlich hierzu wird eine städtebauliche Begründung als schriftliche Erklärung der getroffenen Festsetzung beigefügt.
Man unterscheidet zwischen dem qualifizierten, dem vorhabenbezogenen, dem einfachen, dem Bebauungsplan der Innenentwicklung sowie dem Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen:
- Ein qualifizierter Bebauungsplan liegt dann vor, wenn der Bebauungsplan mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält. Liegt ein Baugrundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, ist ein Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
- Vorhabenbezogene Bebauungspläne können von den Gemeinden auf der Grundlage eines von einem (privaten) Vorhabenträger mit der Gemeinde abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplans aufgestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage ist und sich in einem Durchführungsvertrag zur Durchführung der Maßnahmen verpflichtet. Auch im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind Vorhaben planungsrechtlich zulässig, wenn sie dem Bebauungsplan nicht widersprechen und die Erschließung gesichert ist.
- Einfache Bebauungspläne sind solche, die weder die Voraussetzungen eines qualifizierten noch eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfüllen. Sie regeln die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben grundsätzlich nicht abschließend.
- Bebauungspläne der Innenentwicklung werden speziell für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt.
Auf den folgenden Seiten werden die wesentlichen Festsetzungsmöglichkeiten in Bebauungsplänen sowie der Aufbau der Planzeichnung genauer dargestellt:
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