Hundeauslaufflächen - Standorte im gesamten Stadtgebiet

Im Stadtgebiet der Stadt Hamm gibt es sieben Hundeauslaufflächen.  Das ist das Ergebnis einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Verwaltung und der Hammer Hundefreunde.

Es wurden Standorte im gesamten Stadtgebiet ausgewählt, damit diese wohnortnah genutzt werden können und Hunde-Tourismus vermieden wird. Bei der Lage ist darauf geachtet worden, dass Lärmbeeinträchtigungen und Nutzungskonflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern möglichst nicht auftreten.

Auf den Hundeauslaufflächen ist die sonst im gesamten Stadtgebiet bestehende Anleinpflicht aufgehoben. Die Hunde können hier ohne Leine Laufen und Toben – soweit landesrechtliche Bestimmungen wie etwa die Leinen- und Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde nicht entgegenstehen. Die Verantwortung für das Verhalten der Tier trägt unverändert der Hundehalter.
 

Folgendes ist zu beachten:

  • Von nicht angeleinten Hunden darf keine Gefahr ausgehen.
  • Beim Verlassen der Fläche ist der Hund wieder anzuleinen.
  • Ein bestehender Maulkorbzwang ist zu beachten.
  • Verunreinigungen durch Hunde sind zu beseitigen.

Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr!

Kontakt

Abteilung Grünflächen

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-8941
Fax: 02381 17-2238
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