Aktuelle Schwerpunkte der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung

Am Mittwoch, 19.02.2025,
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Rhynern, Goebel-von-Drechen-Straße
  • Mitte, Ackerstraße

Am Donnerstag, 20.02.2025,
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Heessen, Nordenstiftsweg
  • Herringen, Herringer Weg

Am Freitag, 21.02.2025,
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Rhynern, Reginenstraße
  • Pelkum, Martinstraße

Am Samstag, 22 .02.2025,
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Uentrop, Alter Uentroper Weg

Am Montag, 24.02.2025,
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Rhynern, Grönebergstraße
  • Pelkum, Alte Landwehrstraße

Am Dienstag, 25.02.2025,
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Mitte, Widumstraße
  • Heessen, Heessener Straße

Am Mittwoch, 26.02.2025,
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Pelkum, Jupiterstraße
  • Herringen, Hafenstraße

Am Donnerstag, 27.02.2025
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Mitte, Hohenzollernstraße
  • Uentrop, Zollstraße

Am Freitag, 28.02.2025,
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Herringen, Holzstraße
  • Bockum-Hövel, Ermelinghofstraße

Am Samstag, 01.03.2025,
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Mitte, Wilhelmstraße

Die Stadt Hamm weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den angegebenen Standorten nur um einen Schwerpunkt der Maßnahmen handelt. Auch auf weiteren Straßen, Sonn- und Feiertags sowie zur Nachtzeit muss im gesamten Stadtgebiet mit Geschwindigkeitsmessungen gerechnet werden. Darüber hinaus können die angegebenen Standorte nur überwacht werden, sofern die örtlichen Gegebenheiten (zum Beispiel die Parksituation oder die Witterungsverhältnisse) es zulassen, die Überwachungsgeräte aufzubauen.