Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit werden nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) gewährt.
Wer kann Leistungen erhalten?
- Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die die Regelaltersgrenze erreicht haben
- oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (diese Prüfung erfolgt durch den Rentenversicherungsträger)
Anspruch auf Leistungen haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartners oder des eheähnlichen Partners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.
Keinen Anspruch auf Leistungen haben
- Personen, die nur vorübergehend voll erwerbsgemindert sind; hier besteht evtl. ein Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach
dem 3. Kapitel des SGB XII, - Personen, wenn das Einkommen von Unterhaltspflichtigen jährlich einen Betrag von 100.000 EUR (je Kind bzw. Eltern gemeinsam) übersteigt,
- Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben,
- ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Gut zu wissen
Der Bedarf umfasst
- den für den Antragsberechtigten maßgebenden Regelsatz des Haushaltsvorstandes nach dem SGB XII
- die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
(bei Mehrpersonenhaushalten jeweils anteilig),
- ggf. anfallende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und
- ggfs. anfallende Mehrbedarfe (z.B.: bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G oder aG oder bei Notwendigkeit einer kostenaufwendigen Ernährung).
Der Antrag kann im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, Sachgebiet Grundsicherungsleistungen, gestellt werden.
Lebt man in einer Einrichtung, sollte der Antrag an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung geschickt werden, in deren Bereich man vor dem Einzug in die Einrichtung gewohnt hat.
Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung nehmen den Antrag ebenfalls entgegen.
- Personalausweis (ggfls. bei Ausländern mit Aufenthaltstitel)
- Schwerbehindertenausweis -falls vorhanden-
- Beleg über dauerhafte Erwerbsunfähigkeit / Rentenbezug
- Mietvertrag/Nachweis über Miethöhe
- Einkommensnachweise wie z.B.:
aktueller Rentenbescheid, Wohngeldbescheid, bei Trennung/'Scheidung: Nachweise über Unterhaltszahlunge, Erwerbseinkommen - Vermögensnachweise (z.B. Kontoguthaben, Sparbücher, Rückkaufwerte von Lebensversicherungen, KFZ, Haus- und Grundbesitz)
- Nachweis über Private Versicherungen
Welche Unterlagen und Nachweise in der persönlichen Situation erforderlich sind, sollte jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles mit den zuständigen Mitarbeiter/-innen des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege abgeklärt werden.
Dann können Sie sich persönlich oder telefonisch an die Stadt Hamm, Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, Westentor 1 - 3, 59065 Hamm, unter den unten stehenden Telefonnummern melden.
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Zuständigkeiten
Buchstabenbereich A - Bilb
Frau Hake
Westentor
1 - 3
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich Bilc - Dierk
Herr Sahmel
Westentor
1 - 3
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich Dierl - Gero
Herr Radke
Westentor
1 - 3
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich Gep - Hog
Herr Pap
Westentor
1 - 3
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich Hoh - Kh
Herr Pennekamp
Westentor
1 - 3
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich Ki - Langem
Frau Urban
Westentor
1 - 3
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich Langen - Mir
Frau Orlowski
Westentor
1 - 3
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich Mis- Pas
Herr Ufermann
Westentor
1 - 3
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich Pat - Rost
Frau Hennenberg
Westentor
1 - 3
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich Rosu - Sieg
Frau Paetschke
Westentor
1 - 3
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich Sieh - Ur
Frau Wiesemeier
Westentor
1 - 3
59065
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Buchstabenbereich Us - Z
Frau Weckermann
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