Aktuelle Baugebiete

Im Folgenden werden aktuelle Neubaugebiete für die Errichtung von Wohnbebauungen im Hammer Stadtgebiet aufgelistet und die in ihnen verfügbaren Baumöglichkeiten kurz dargestellt. Für die benannten Gebiete liegt jeweils ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor, der die Grundzüge der Bebaubarkeit bereits vorgibt. Zudem ist entweder bereits mit der Entwicklung begonnen worden oder diese soll kurzfristig begonnen werden. Ohne Anspruch auf Gewähr stehen in den Gebieten noch hinreichend Flächen für eine Vermarktung zur Verfügung.

Über die unten aufgeführte Baugebietsbezeichnungen gelangt man auf einzelne Seiten mit Beschreibungen zur Lage des jeweiligen Baugebietes im Stadtgebiet, dessen städtebaulichen Konzeption sowie der Art der Baumöglichkeiten. Hier sind zudem die Kontaktdaten der entsprechenden Grundstücksentwickler bzw. -vermarkter aufgeführt, über die nähere Informationen u.a. zur Verfügbarkeit der Grundstücke / Wohnungen angefragt bzw. bei Kaufinteresse entsprechende Schritte eingeleitet werden können.

Bei Fragen zu dem bestehenden Planungsrecht durch den rechtskräftigen Bebauungsplan oder zum allgemeinen Baurecht können die ganz unten aufgeführten Mitarbeiterinnen des Bautechnischen Bürgeramtes unter den angegebenen Kontaktdaten erreicht werden.

Die folgende tabellarische Übersicht soll einen ersten Überblick über die derzeit hier vorgestellten aktuellen Baugebiete geben. Eine erste Lagebestimmung im Stadtgebiet kann zudem der beigefügten Karte im Downloadbereich bzw. über den unten eingestellten Link auf das Geodatenportal entnommen werden.

Übersicht der Baugebiete

Stadtbezirk Name   EH DH RH ETW   Bebaubarkeit
Mitte SCI:Q Living / Paracelsuskarree         x   sofort
  Richthofenstraße   x x x x   sofort
Uentrop Lippestraße / Friedrichsfeld   x x x x   (1)
Pelkum Holtkamp     x       (1)
Herringen Waldenburger Straße   x x x     sofort
  Wohnquartier Herringen   x x       (1)
Heessen Schlossmühle Heessen   x     x   (1)

EH – Einzelhaus / DH – Doppelhaus / RH – Reihenhaus / ETW – Eigentumswohnung / (1) - Erschließung muss zunächst gesichert werden.

Detaillierte Informationen zu den aktuellen Baugebieten

Hinweis für Immobilienunternehmen / Flächenentwickler

Besteht von Immobilienunternehmen und Flächenentwicklern der Wunsch nach einer Aufnahme zu entwickelnder Flächen in die Übersicht der Neubaugebiete, so ist ein formloser Antrag beim Stadtplanungsamt über die E-Mail-Adresse Sudhaus@Stadt.Hamm.de zu stellen. Nach erfolgreicher Prüfung wird eine Fläche in die Übersicht der aktuellen Baugebiete aufgenommen. Bei Fragen von Grundstücksinteressenten zu bereits vorgestellten Baugebieten sind die jeweils auf der entsprechenden Seite angegebenen Kontaktdaten der Grundstücks- bzw. Wohnungsanbieter zu nutzen.

Allgemeine Information

Angefügte Lagepläne oder sonstige Informationen von Bauträgern bzw. Grundstückseigentümern besitzen keine Verbindlichkeit. Die planungsrechtlichen Festsetzungen werden allein durch den rechtskräftigen Bebauungsplan, der zur Information online im Bauportal oder verbindlich im Bautechnischen Bürgeramt eingesehen werden kann, gegeben.

Warum grüne Vorgärten besser sind...

...und zwar nicht nur für die Natur und das Stadtklima, sondern auch für Sie:

Grüne Vorgärten, also die Alternative zu Kies- und Steingärten, sparen Zeit und Geld. Es ist tatsächlich nur ein Vorurteil, das Schottergärten wenig kosten und nicht gepflegt werden müssen. Warum der grüne Vorgarten mit Rasen, Blühpflanzen und/oder Sträuchern den Schottergärten weit überlegen ist, lesen Sie im im Download-Bereich eingestellten Flyer.

Kontakte bei Fragen zum Planungs- und Baurecht

Bautechnisches Bürgeramt

Frau Witt

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4337
Fax: 02381 17-2893
E-Mail-Adresse
Internet

Bautechnisches Bürgeramt

Frau Kara

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4336
Fax: 02381 17-104336
E-Mail-Adresse
Internet