Schottergärten

Laut Landesbauordnung sollen freie Grundstücksflächen begrünt und wasserdurchlässig gestaltet werden. Da Schottergärten (auch Kies- bzw. Steingärten genannt) jedoch im unteren Bereich mit einer Plane ausgelegt und dann nur mit Steinen ausgekleidet werden, spricht das gegen die Landesbauordnung. Sind einige Pflanzen im Steingarten vorhanden, ist dies wieder erlaubt. Trotz allem spricht viel gegen solche Gärten, denn sie bieten keinen Lebensraum für Tiere und Pflanzen, heizen sich im Sommer sehr stark auf und sind pflegeaufwendiger, als man denkt. Daher sollte lieber ein bepflanzter Garten angelegt werden. Weitere Informationen zum Thema Schottergärten finden Sie in der Landesbauordnung NRW.

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