Entsorgung von Altfahrzeugen
Auf Deutschlands Straßen gibt es derzeit ca. 41,3 Millionen Personenkraftwagen (Pkw). Davon wurden im Jahr 2007 rd. 8 Millionen PKW (u. a. vorübergehend) außer Betrieb gesetzt (Abmeldung eines Fahrzeugs z.B. zur Verschrottung, Ausfuhr ins Ausland oder Nutzung ausschließlich auf nicht öffentlichem Gelände, z.B. Firmengelände). Die umweltgerechte Entsorgung und Verwertung der Altfahrzeuge ist durch die Altfahrzeug-Verordnung vom 21. Juni 2002 geregelt. Mit der Verordnung wurden die Vorgaben der europäische Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge vom 18. Sept. 2000 in nationales Recht umgesetzt.
Die Rückgabe der Altfahrzeuge kann flächendeckend bei den von den Fahrzeugherstellern eingerichteten Rücknahmestellen, anerkannte Annahmestellen oder zertifizierte Verwertungsbetrieben erfolgen. Die letztgenannten Verwertungsbetriebe sowie Schredderanlagen gewährleisten eine umweltgerechte Verwertung und Entsorgung der Fahrzeuge. Wenn Sie Ihr Altfahrzeug entsorgen möchten bzw. müssen, wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Annahme- oder Rücknahmestelle oder einen anerkannten Demontagebetrieb. Die Adressen anerkannter Betriebe gemäß Altfahrzeug-Verordnung in Ihrer Nähe können Sie bei der "Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge (GESA)" der Bundesländer www.altfahrzeugstelle.de einsehen. Die Web-Seiten der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge (GESA) enthalten darüber hinaus noch weitere praxisbezogene Tipps für die Entsorgung Ihres Altfahrzeuges. Die anerkannten Annahme- und Rücknahmestellen (in der Regel Kfz-Fachwerkstätten) in Ihrer Nähe können Sie zum Teil auch über die Internetseiten der Landesverbände des Kraftfahrzeuggewerbes www.kfzgewerbe.de erfahren.
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