01.03.2016 bis 06.10.2016
Förderbereich: Energetische Sanierung
sonstiger Infrastrukturinvestitionen
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände. Hierzu gewährt der Bund aus dem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ den Ländern Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände nach Artikel 104b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes. Folgende Projekte wurden mit Bundesmitteln in Hamm gefördert:
Kontakt
Herr Buchholz
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm