Zinssenkungsbescheinigung
Sind Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung einer Eigentumsmaßnahme (Eigenheim, Eigentumswohnung) gewährt worden, kann eine Verzinsung der gewährten Darlehen gefordert werden. Diese Aufforderung erfolgt schriftlich durch die NRW.BANK.
Auf Antrag kann die Verzinsung begrenzt werden, wenn das Gesamteinkommen des gesamten Haushalts die Einkommensgrenzen der NRW.BANK nicht übersteigt. Der entsprechende Zinssenkungsantrag ist bei der NRW.Bank zu stellen. Die Einkommensermittlung wird durch das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege der Stadt Hamm durchgeführt.
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- Einkommensnachweis (PDF, 164 KB)
- Anlage zum Zinssenkungsantrag (PDF, 146 KB)
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