Der Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und im Maßstab 1:15.000 erarbeitet. Der FNP enthält die Grundzüge der zukünftig beabsichtigten Bodennutzung und ist nicht parzellenscharf.
Er orientiert sich gemäß § 5 (1) BauGB an den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde sowie der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und bildet darüber hinaus die planungsrechtliche Voraussetzung für die Aufstellung von Bebauungsplänen.
Der seit dem 13.12.2008 wirksame FNP der Stadt Hamm sichert die städtebauliche Entwicklung der Stadt Hamm.
Alles rund um den Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für das gesamte Stadtgebiet die gewünschte bzw. mögliche Art der Bodennutzung dar, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt - er weist also Flächen z.B. für bauliche Entwicklung oder auch Frei- und Landschaftsräume aus.
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Hamm wurde 2008 neu aufgestellt und zuvor mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Hamm umfassend diskutiert.
Die nachfolgend aufgeführten Änderungen sind durch den Rat der Stadt Hamm beschlossen und rechtskräftig.
Die nachfolgend aufgeführten Bauleitpläne befinden sich zurzeit in einem laufenden Aufstellungs- oder Änderungsverfahren.
Das Baugesetzbuch regelt das Verfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungsplans. Dabei hat die Stadt Hamm von Beginn an die Chance genutzt, mit der Aufstellung des FNP eine wichtige Diskussion über die künftige Ausgestaltung der Hammer Stadtentwicklung anzustoßen.
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Frau Mentz
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